Wie gehen die werten KollegInnen mit Klarsichthüllen in Akten oder Nachlassbestandteilen um?
Das WAA empfiehlt:
Folienhüllen sollten die Bezeichnung „dokumentenecht“ aufweisen. In diesem Fall bestehen sie aus weichmacherfreiem Polypropylen (PP), Polyethylen (PE) oder Polyester. Diese Kunststoffe sind relativ alterungsbeständig.
Laserausdrucke und herkömmliche Kopien sollten Sie keinesfalls in Folienhüllen aufbewahren, da der Toner infolge elektrostatischer Ladung an der Folie haften bleiben kann.
Weichmacherhaltige Produkte können insbesondere Kopien und Fotografien beschädigen, da sie möglicherweise mit der Schrift oder der Bildschicht verkleben.
http://www.archive.nrw.de/Archivaemter/WAA/InformationenUndService/InformationenfuerBenutzer/HandhabungundAufbewahrungvonArchivgut.html
Aber was macht man, wenn der Akten- oder Nachlassbildner die Klarsichthüllen dazu verwendet hat, um Laserausdrucke und herkömmliche Kopien aufzubewahren? Wenn man keine Loseblattsammlung möchte, sondern die Formierung der gelochten Akten mittels Plastikstiften realisiert – wie geht man dann mit den Klarsichthüllen um?
(E)
Entnehmen und in Archivmappen lagern?
Bei Anhaften der ersten bzw. letzten Seite – diese kopieren?
Wie verfährt denn das Kreisarchiv Siegen? Keine Schlauchheftung, sondern lose Blätter, da stellt sich das Problem nicht?
Normal natürlich die robuste Variante:
1. Entnehmen
2. Lochen
3. Schlauchheftung
Wenn ich aber den Kompositionszusammenhang, erhalten und nicht zu sehr in die Akte eingreifen möchte, dann müsste ich wie vorgeschlagen arbeiten.