Das LG München I hat entschieden, dass ein Milliardär die Veröffentlichung seines (geschätzten) Privatvermögens in der Liste »Die 100 reichsten Deutschen« hinnehmen muss (Urteil vom 6. April 2011, Az. 9 O 3039/11 […])
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Klaus Graf (6. Mai 2011). Vermögen eines Superreichen darf geschätzt und veröffentlicht werden. Archivalia. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bojn