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90 km zur Arbeitsstätte mit dem Taxi: 64.000 Euro Steuergelder in zehn Jahren für LMU-Vizepräsidenten

Der Beschuldigte ist sich keiner Schuld bewusst:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-lmu-skandal-kommentar-1.5150092


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2020). 90 km zur Arbeitsstätte mit dem Taxi: 64.000 Euro Steuergelder in zehn Jahren für LMU-Vizepräsidenten. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ccxb


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „90 km zur Arbeitsstätte mit dem Taxi: 64.000 Euro Steuergelder in zehn Jahren für LMU-Vizepräsidenten“

  1. Der Beschuldigte ist sich keiner Schuld bewußt – warum auch?
    Gehen wir einmal auf der Grundlage der in der Überschrift gemachten Angaben in einer sog. Dreisatz-Berechnung davon aus, dass jede Taxi-Fahrt von 9o km etwa 200,- Euro gekostet hat. Das ist eine realistische Annahme. Dann sind in 10 Jahren (64.000 Euro geteilt durch 200 Euro) 320 Taxi-Fahrten abgerechnet worden. Das wiederum heißt: pro Jahr 32 Taxi-Fahrten bei 365 (bzw. 366) Tagen in jedem Kalenderjahr. Was soll daran anstößig sein?

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