Der Tagesspiegel traut sich nicht, den Namen des 1978 in Kairo geborenen Chemikers (nicht in der Wikipedia) zu nennen, dem der 2011 verliehene Karl Scheel-Preis aberkannt wurde. Seine Dissertation ist nach wie vor online.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Dezember 2020). Diskreter Umgang mit Plagiaten: FU-Professor durfte Doktortitel behalten, weil er die Universität verließ. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ccwo
Wenn Plagiatsjäger und deren Sympathisanten Gerichtsurteile zu verstehen suchen
Liest man den Tagesspiegel-Artikel aufmerksam, so lassen der darin dargestellte Plagiatsfall und die Schilderung, wie die FU Berlin damit umgegangen ist, nur den Schluss zu, dass es sich bei der darauf bezogenen schlußfolgernden Behauptung, ein “FU-Professor durfte Doktortitel behalten, weil er die Universität verließ”, um eine sachlich falsche, insbesondere für Plagiatsjäger allerdings typisch kurzschlussartige und irreführende Tatsachenbehauptung handelt.
Schon in den gewählten Bildunterschriften dieses Artikels wird die hier als unzutreffend gekennzeichnete Behauptung widerlegt. Dort lesen wir nämlich sachlich zutreffend:
(1) “Die Freie Universität Berlin erkannte im Fall des Physikers den Doktorgrad wegen Plagiaten ab, unterlag dann aber vor Gericht.”
(2) “Vor Gericht hatte der Titelentzug durch die Freie Universität keinen Bestand, sie ging aber auch nicht in Revision.”
Warum es zu einer solchen entscheidenden Wende kam, die eben nur noch für ideologisch vernagelte Plagiatsjäger überraschend und skandalös erscheinen mag, verdeutlicht uns dieser Tagesspiegel-Artikel folgendermaßen:
“Die zuständige Kammer (des Berliner VG) erklärte den Beteiligten im Prozess laut einem Gerichtssprecher, dass ‘im Hinblick auf die unbestrittene Bedeutung von entscheidenden Teilen der Arbeit Zweifel an der Einschätzung der Hochschule bestünden, wonach die Arbeit qualitativ durch die Täuschung geprägt sei’.”
“Wie in anderen Plagiatsfällen sei also unklar, ob die Arbeit nicht trotzdem zur Anerkennung der Doktorwürde ausreiche”, heißt es unter mittelbarer Bezugnahme auf das in 2017 vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich geadelte Prinzip der “geltungserhaltenden Reduktion” bei Plagiaten in wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten.. ‘Die beanstandeten Stellen prägen weder quantitativ noch qualitativ noch in der Gesamtschau die Arbeit’, erklärt der Anwalt des Physikers. ‘Die wissenschaftliche Leistung ist unbestritten’.“
Genau deswegen schlossen die FU Berlin und (der klagende Professor) einen Vergleich, „der vorsah, dass die Hochschule den Aberkennungsbescheid aufhebt, wenn der Kläger seine akademische Laufbahn bei der Hochschule beendet“, wie der Gerichtssprecher erklärt. (Der Professor) durfte seinen Titel also behalten, wenn er nicht mehr an der FU arbeitet.” Damit hatte die FU Berlin zu ihrem eigenen Vorteil die Pflicht abgewendet, den beamteten Professor bis zum Sankt Nimmerleinstag eines vielleicht erst in Jahrzehnten bestandskräftigen Verwaltungsgerichtsurteils weiterbeschäftigen zu müssen.
Es war also unter diesen Vorzeichen nur folgerichtig und klug, noch ohne Urteil in der Hauptsache, das, wie das Gericht hatte zuvor durchblicken lassen, nur gegen die FU Berlin hätte ausfallen können, mit einem Vergleich aus diesem Gerichtsverfahren heraus zu kommen. Denn in der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt es aus dem zurückliegenden Jahrzehnt zahlreiche so oder ähnlich gelagerte Plagiatsfälle, in den die universitäre Aberkennung des Doktorgrads regelmäßig als unverhältnismäßig rückgängig gemacht worden ist, und zwar unter Verweis auf die grundrechtlich geschützte freiberufliche Existenz, die unabdingbar auf dem Besitz dieses akademischen Grades beruht und mit dessen Entzug nicht wegen “schnöden” Plagiaten später zerstört bzw. in Frage gestellt werden darf.
Als “ausgewiesene Expertin” der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis wird schließlich die Physikerin Stephanie Reich geoutet: “Dass die Uni nach der eindeutigen Empfehlung der Untersuchungskommission, den Titel abzuerkennen, vor Gericht klein beigegeben (habe), kann … Reich, bis 2019 Physik-Dekanin an der FU, nicht verstehen. Es sei kein Fall, bei dem man Kompromisse eingehen kann, kritisiert Reich”. “Den Prozess hätte man ihrer Einschätzung nach daher eigentlich nicht verlieren können. Falls doch, hätte die Universität in Revision gehen müssen.“ – Da können wir nur zum Himmel beten, dass Frau Prof.Reich niemals in leitender Funktion in das Präsidium der FU Berlin gewählt wird.