Das EU-weit umzusetzende Recht, einem Verlag/Verwerter eingeräumte urheberrechtliche Nutzungsrechte zurückrufen zu können, ist Thema von
Zu § 41 UrhG siehe etwa
https://archivalia.hypotheses.org/11083
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urheberrecht.pdf (Referentenentwurf Okt. 2020, S. 92)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Dezember 2020). Urheberrechtliches Rückrufrecht wegen Nichtausübung. Archivalia. Abgerufen am 7. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ccvn
Ein Gedanke zu „Urheberrechtliches Rückrufrecht wegen Nichtausübung“