“Wegen der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie müssen nun auch die Büchereien und Archive in Bayern vorerst schließen – das hat die Bayerische Staatsregierung am 26. November so beschlossen.”
“In Bayern müssen auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen”
Bericht aus der Kabinettssitzung:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/
Siehe etwa Bamberg
Oder Würzburg:
Warum müssen Bibliotheken schließen? Wir haben 500qm, lassen 5Leser*innen rein. Nur MNS, Einbahnstraßensystem, keiner muss sich begegnen. Wir lüften ständig, tragen die MNS auch, wenn niemand anwesend ist. Verstehe ich nicht @Markus_Soederhttps://t.co/UAtNPh6L6m
— Klarschriftsystematik 📚 (@Biblio1506) November 26, 2020
Auch in Österreich sind Archive und Bibliotheken dicht:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_479/BGBLA_2020_II_479.html
In Frankreich dürfen Archive und Bibliotheken dagegen wieder öffnen:
Auch für Baden-Württemberg gilt:
Derzeit sind keine Änderungen für Bibliotheken und Bücherreien geplant.
— Landesregierung BW (@RegierungBW) November 27, 2020
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. November 2020). Dummer Aktionismus in Bayern: Archive und Büchereien müssen ab 1. Dezember schließen. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ccte
Aktuelle Regelung in Bayern ist nun:
§ 22
Bibliotheken, Archive
1Bibliotheken und Archive sind geschlossen. 2Abweichend von Satz 1 ist die Öffnung von wissenschaftlichen Bibliotheken zulässig, soweit sichergestellt ist, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
Niedersachsen: öffentliche Bib zu, wiss.Bib. auf; Archive nicht in VO erwähnt, daher im Ermessen der jeweiligen Archivträger.