in der internationalen der jurist/inn/en scheint einigkeit zu herrschen, dass archive im wesentlichen zur volksbelustigung da sind… https://t.co/Wxby1YCZCL
— Thomas Schmid (@th_schmid) November 16, 2020
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. November 2020). Archive sind zur Volksbelustigung da. Archivalia. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ccr7
Genauer steht in der VO: “Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen”.
Ich finde bisweilen den Aufenthalt im ruhigen Lesesaal eines Archivs durchaus erholsam. Und Unterhaltung gibt es im Archiv auch, je nach dem, wen man trifft.