OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2020). Viele offene Fragen im Plagiatsfall Giffey. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ccpq
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2020). Viele offene Fragen im Plagiatsfall Giffey. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ccpq
Statt eines eigenen Kommentars: FAZ antwortet TAGESSPIEGEL
Auf Wiedergutmachungskurs hinsichtlich der publizistischen Positionierung der FAZ (Jochen Zenthöfer, Heike Schmoll) in der von der FAZ, Berliner AfD und CDU angezettelten Wahlkampf-Schlammschlacht um die voraussichtliche SPD-Spitzenkandidatin Giffey muss jetzt der Feuilleton-Chef Patrick Bahners (FAZ) die Frontlinie der FAZ neu bestimmen. Dass er dabei jetzt ganz nahe an den von mir hier auf ARCHIVALIA bereits seit geraumer Zeit vertretenen verwaltungsverfahrensrechtlichen Standpunkt rückt, habe ich nichts einzuwenden. Man lernt ja nie aus. Sein FAZ-Artikel (9.11./11.11.20) trägt die Überschrift: “Die FU und der Fall Giffey. Für eine neue Prüfung fehlt der Grund”:
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/gerichtsverhandlung-neues-gutachten-im-fall-franziska-giffey-17044836.html