Gerd Schwerhoff argumentierte im April dieses Jahr treffend gegen den “Fußnotenfundamentalismus” eines FAZ-Autors, der ein fragwürdiges Mommsen-Zitat zum Anlass nahm, den Untergang der abendländischen Wissenschaft zu beschwören.
Geschichtswissenschaftliches Arbeiten ist in ein unendlich weites Netz von historiographischen Bezügen und Belegen eingespannt, das natürlich stets aufs Neue zu überprüfen und ggf. zu korrigieren ist, dessen totale Kontrolle jedoch unmöglich ist. Mit anderen Worten: Wer keinem Sekundärzitat vertraute, sondern stets – buchstäblich – an die eigentliche Quelle zurück gehen wollte, würde die Mündung des Flusses nie erreichen, käme mit der Entfaltung eigener Darlegungen, Argumente und Gedankengänge nicht allzu weit. Sekundärzitate sind prinzipiell keineswegs des Teufels, wie insgesamt die eigene Arbeit stets mehr oder weniger auf andere Vorarbeiten aufbaut. Ohne ein gewisses Vertrauen in diese Vorarbeiten wäre alles geschichtswissenschaftliche Arbeiten obsolet.
Aber Vertrauen bedeutet weder Naivität noch Leichtsinn. Das Vertrauen ist zu gewichten je nach Expertise und Ruf einer/s Autor/in und der Anmutung der jeweiligen Arbeiten. Und es gilt umso gewissenhafter, sprich: quellennaher, zu arbeiten, je zentraler und gewichtiger ein Zitat für die eigene Argumentation ist – quod erat demonstrandum.
Einige ergänzende Anmerkungen seien mir gestattet.
Es wird aus Bequemlichkeit zu viel aus zweiter Hand zitiert. Bei wichtigeren Zitaten ist es wünschenswert, diese zu berichtigen, wenn sich Fehler eingeschlichen haben oder eine Fehlzuschreibung vorliegt. Beispiele aus Archivalia:
“Zitiert nach” ist unüblich, wenn es um die Verwendung von Ausgaben von Primärquellen geht:
Staatsarchiv Augsburg, Vorderösterreich Urkunden 1, zitiert nach Karl Zeumer: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. 2. Auflage 1913, S. 83 oder Ähnliches habe ich noch nie gesehen
“Zitiert nach” sollte die Ausnahme bleiben, wenn es wirklich nicht zumutbar ist, an die Vorlage heranzukommen.
In aller Regel ist es nicht zulässig, “Zitiert nach” als Ersatz für “Vgl. auch” zu verwenden, insbesondere wenn man die Vorlage an anderer Stelle zitiert hat.
“Zitiert nach” ist in jedem Fall besser als ein plagiierendes Abschreiben aus einer Vorlage. Wer ohne Kennzeichnung Zitate aus einer Vorlage, ohne diese gesehen zu haben, abschreibt, arbeitet wissenschaftlich schlecht.
Kann man ein wichtiges Zitat aus der Sekundärliteratur nicht verifizieren und gibt es Anhaltspunkte, dass es nicht zutrifft, sollte man das explizit ansprechen.
Durch die digitalen Bibliotheken gibt es heute viel mehr Möglichkeiten, auf “Zitiert nach” zu verzichten. “Wenn man im Internet Primärquellen finden kann, ist das früher umständehalber zulässige Arbeiten aus zweiter oder dritter Hand heutzutage nicht mehr zu tolerieren”, schrieb ich vor kurzem.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Oktober 2020). Zitieren aus zweiter Hand. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cco6
Ein Gedanke zu „Zitieren aus zweiter Hand“