“In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven Entfällt das Erfordernis der einfachen Rückverfolgbarkeit für Personen, die die Einrichtung ausschließlich zur
Abholung bestellter Medien oder zur Rückgabe von Medien aufsuchen.” Bestimmt die endlich veröffentlichte neue Coronaschutzverordnung (PDF).
“sowie Archiven” ist zu streichen, da Archive üblicherweise keine Medien zur Ausleihe nach Hause anbieten.
Kann man eigentlich nichts gegen die Trottel tun, die bei jedem PDF Werbung für Microsoft machen? Weil sie den Title-Tag nicht verändern?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Oktober 2020). Bitte melden! Welches NRW-Archiv unterhält einen Ausleihbetrieb? Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cco3
Vielleicht sind die wenigen Archive gemeint, die Ausleihbibliotheken (vgl. “Medien”) unterhalten. Ist sicherlich nicht optimal formuliert.