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Handschrift Gabriel Bucelins mit Ahnenproben des schwäbischen Adels online

WLB Cod. HB V 6 http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp1681663759
Beschreibung: http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/hs//katalogseiten/HSK0069_b015_JPG.htm

Im 1640 datierten Teil 170r-173v bietet der Weingartener Benediktiner die Liste der Urkunde von 1392 Dezember 24 (über 450 namentlich genannte Adelige des Bodenseeraums bekräftigen die Führung des St. Georgsbanners durch die Deutschen) mit latinisierten Namensformen. Der Permalink auf Seitenebene ist verschwunden! Was soll das?

Zur Urkunde:

https://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847#footnote_136_1847

Abdruck Burgermeister 1707 (MDZ)

Nach Burgermeister 1721 regestierte das Chartularium Sangallense (Monasterium).

Ältester mir bekannter Vollabdruck bei Datt 1698 (GBS). Danach die Bodmann-Regesten (Internet Archive). Nur den Anfang druckte Knipschild 1693 (GBS).

Auf das Haupt-, Hof- und Staatsarchiv in Wien verwies Bilgeri (GBS Schnipsel). Er nannte nur das Datum, was die Allgemeine Urkundenreihe nahelegt. Aber in der Findmitteldatenbank finde ich nichts.

Ein Radolfzeller Notariatsinstrument von 1596 mit besserer Überlieferung hatte Roth von Schreckenstein von Karl Pfaff erhalten (GBS).

3.11.2020 Dr. Frauenknecht vom Landesarchiv BW teilte mit: “die Abschrift Pfaffs lässt sich nach kursorischer Durchsicht im einschlägigen Teil seines
Nachlasses (J 17 Bü 10) nicht nachweisen.
Allerdings finden sich in den Akten des Bestands B 572 M Schwäbischer Ritterkreis,
Münchner Ablieferung, Bü 46 (Verbündnisse der löblichen schwäbischen Reichritterschaft
untereinander, auch mit andern benachbarten hoch- vndt löblichen Ständen) zwei
Überlieferungen der Urkunde von 1392. Die eine Überlieferung ist nach dem
Notariatsinstrument eine beglaubigte Abschrift vom Original, die der Salmannsweiler
Obervogt und Notar Joachim Finck aus Rottenburg am 26. März 1596 in Radolfszell in der
goldenen Krone angefertigt hatte. Der Eintrag entspricht dem Hinweis bei Roth von
Schreckenstein auf das Radolfzeller Notariatsinstrument, das dieser von Pfaff erhalten hatte.
Demnach dürfte Pfaff seine Abschrift aus dieser Überlieferung bezogen haben.
Unmittelbar dabei liegend findet sich im genannten Bestand noch eine zweite, ältere
Abschrift, die der Schrift nach wohl in die erste Hälfte des 16. Jh. fallen dürfte.
Die Archivalien des Bestands B 572 M kamen vermutlich mit dem Übergang Ehingens an
Bayern über Dillingen/Neuburg an das Bayerische Hauptstaatsarchiv, wo die Akten in den
Mischbestand "Mediatisierte Fürsten. Reichsritterschaft" eingeordnet wurden. Sie wurden
1997 im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen Bayern und Baden-Württemberg an das
Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben.” (4.11.2020 Die Überlieferung nannte schon Tanja Schorn-Jaschkowitz: Gesellschaftsverträge adeliger Schwureinungen im Spätmittelalter (2007), S. 23.)

4.11.2020 Das HHSTA geruhte mitzuteilen, dass eine Ausfertigung sich nicht in seinen Urkundenreihen befinde und verwies auf das von Benedikt Bilgeri bearbeitete Liechtensteinische Urkundenbuch 1. Teil, 5. Band, 10. Lieferung (1291-1397) (1996), S. 777-783, das ich anders als das HHSTA nicht nach Yumpu, sondern nach eLiechtensteinensia zitiere. Vorlage war der Druck Burgermeisters. Bilgeri dürfte sich also 1980 geirrt haben.

#fnzhss


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Oktober 2020). Handschrift Gabriel Bucelins mit Ahnenproben des schwäbischen Adels online. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ccnx


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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