Der Abdruck der folgenden, für “Sachsen und Anhalt” eingereichten Rezension wurde von Christoph Volkmar am 10. Juli 2020 mit folgender Begründung abgelehnt:
In Ihrer Besprechung vermissen wir jedoch insbesondere eine Vorstellung des Editionsgegenstands und der Methodik sowie eine differenzierte Würdigung des landesgeschichtlichen Ertrags im Sinne einer Einladung zur Lektüre. Zu kurz kommen aus unserer Sicht auch nähere Erläuterungen dazu, wodurch das besprochene Werk Ihrer Ansicht nach „weit davon entfernt“ ist „unbrauchbar zu sein“. Dies würde der Besprechung mehr Maß und Mitte verleihen.
Darüber hinaus erscheint uns Ihre Kritik an vielen Stellen sehr apodiktisch und im Ton unnötig verletzend. Da es um die Sache geht, würden Ihre Monita in einem kürzeren Beitrag, der Ihren Ärger nicht in so vielen Einzelheiten verdeutlichen würde, besser aufgehoben sein und sicherlich auch konstruktiver aufgenommen werden. Manches Spezialwissen und viele Literaturverweise haben an anderer Stelle einen Platz, wie Sie ja bereits mit einem Eintrag für Ihren Blog https://archivalia.hypotheses.org/124415 gezeigt haben. Einige Ihrer Anmerkungen, z. B. zur Rolle (gar nicht existenter) “regionaler Forschungsförderer” oder zur wissenschaftlichen Untauglichkeit gedruckter Publikationen erscheinen uns in einer Rezension deplatziert bzw. sind durch die Sachlage in den neuen Bundesländern einfach nicht gedeckt. Eine pauschale Abqualifizierung der Arbeit der Leipziger Inschriftenkommission und Spekulationen über persönliche Defizite der Bearbeiter bitten wir Sie zu vermeiden. Verbale Entgleisungen über “Totholz-Fanatiker in den Akademien” werden wir in unserem Jahrbuch nicht abdrucken!
Zu guter Letzt: Unsere Zeitschrift ist anders als Ihr Blog an Druckumfänge und damit an Kürze und Prägnanz gebunden. Eine Anpassung an die Umfangvorgaben für Rezensionen (5.000-15.000 Zeichen) durch eine Kürzung Ihres Textes (38.000 Zeichen) um mind. 50 % ist unumgänglich.
Ich soll also das Positive mehr hervorheben und die Hälfte weglassen, damit die Kritik möglichst kuschelweich ist und die Unzulänglichkeiten der Buchdrucks im 21. Jahrhundert nicht zur Sprache kommen. Übrigens erscheinen gelegentlich in “Sachsen und Anhalt” auch längere Besprechungen unter den Miszellen mit zum Teil harter Kritik. Es ist meines Erachtens nicht die Aufgabe der Historischen Kommission für Sachsen und Anhalt, Zensur vorzunehmen. Ich protestiere entschieden gegen diese Einschränkung meiner Meinungsfreiheit!
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Die Inschriften der Stadt Wittenberg. Gesammelt und bearbeitet von Franz Jäger und Jens Pickenhan unter Mitwirkung von Cornelia Neustadt und Katja Pürschel (Die Deutschen Inschriften 107). Teil 1: Einleitung, Register, Quellen und Literatur, Zeichnungen und Abbildungen. Teil 2: Die Inschriften. Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag 2019. – 845 S., Abb., ISBN 9783954904372; € 110,00.
Die zu wenig bekannte Editionsreihe der “Deutschen Inschriften” (DI), deren erster Band 1942 erschien, erschließt eine Fülle von Material nicht nur für die Geschichtswissenschaft, sondern auch für Kunstgeschichte, Literaturwissenschaft und Genealogie, um nur die wichtigeren Disziplinen zu nennen. Um so unverständlicher ist das bei der Evaluierung des von den Akademien getragenen Gesamtprojekts auf 2030 festgesetzte Laufzeitende. Die regionalen Forschungsförderer müssten dringend einspringen, um eine Weiterführung des außerordentlich ertragreichen Unternehmens zu ermöglichen.
Der im vorliegenden Band dokumentierte Inschriftenbestand der Lutherstadt Wittenberg bis 1650 ist von großer Bedeutung für die Erinnerungskultur der 1502 gegründeten Universität, der Reformation und der städtischen Oberschicht.
Aus der Zeit vor 1500 stammen nur 22 Nummern. Der Verlagswerbung entnimmt man, dass etwa zwei Drittel der 552 Inschriften nicht im Original überliefert ist. Für das Vierteljahrhundert 1625 bis 1650 kommen nach meiner Zählung auf 86 Inschriften nur 14 Originale (wobei man bei ihrer Kennzeichnung einen zu strengen Maßstab angelegt hat). Die Universitätsstadt verfügt über eine exzellente, schon im 16. Jahrhundert einsetzende Drucküberlieferung, während die andernorts so wichtigen handschriftlichen Sammlungen ganz zurücktreten. Als herausragende Quelle muss eine 1604 erschienene Publikation von Balthasar Mentzius d. J. (1537-1617) genannt werden. Leider erfährt man nicht, wie viele Inschriften von ihm überliefert werden. Diese und andere wichtige Schlüsselzahlen werden schmerzlich vermisst.
Die Einleitung im ersten Band ist mit 60 Seiten recht knapp geraten, was mit dem vergleichsweise geringen Anteil an erhaltenen Stücken zusammenhängen dürfte. Die 475 Inschriften des Landkreises Freudenstadt (DI 94) wurden dagegen auf 116 Seiten Einleitung erörtert. Man erhält nach gewohntem Muster einen historischen Überblick, Angaben zu den wichtigsten Standorten (Stadtkirche und Schlosskirche sind am bedeutendsten) und eine Beschreibung der Schriftarten. Im Abschnitt “Inschriften und Inschriftenträger” dominieren, wie zu erwarten, die Inschriften des Totengedenkens. Eine Passage zu den Epitaphien und Memorialporträts Lucas Cranach d. J. verdeutlicht den teilweise hohen kunsthistorischen Rang der beschriebenen Objekte.
Schaut man sich stichprobenhaft den Beginn des Absatzes über die sogenannte frühhumanistische Kapitalis an, wird man von einer schiefen Charakterisierung (erster Versuch der Erneuerung epigraphischer Schriften “im Geiste des Altertums”, S. 57) und dem Fehlen von Literaturangaben enttäuscht. Vergleicht man die Formulierungen in den letzten Heidelberger Bänden, so muss man feststellen, dass es diesen weit besser gelungen ist, die Eigenart dieser – zumindest teilweise historisierenden – Schriftart mit wenigen Worten zu umreißen. Die dort üblichen instruktiven gezeichneten Alphabete sucht man im Wittenberger Band vergebens.
Sehr zu begrüßen sind die Farbtafeln (45 von 206 Abbildungen). Es wäre aber an der Zeit, dass jede im Original erhaltene Inschrift mit einem Foto vertreten ist. Dazu unten mehr.
Eklatante Recherche-Mängel. Auch ohne mit der Geschichte Wittenbergs vertraut zu sein, lassen sich allzu viele Ergänzungen durch (mehr oder minder einfaches) Googeln beibringen. Auf diese Weise stellt man fest, dass eine Reihe von gedruckten Werken der Lokalliteratur, darunter auch Inschriftensammlungen, im Literaturverzeichnis fehlen. In diesem Umfang ist das schlichtweg nicht entschuldbar! Es fehlen darüber hinaus zahlreiche Parallelüberlieferungen aus – fast immer online verfügbaren – auswärtigen frühneuzeitlichen Quellen.
Die folgende Liste beschränkt sich auf wichtigere Werke:
Epitaphia duorum fratrum ducum Saxoniae. [Wittenberg] 1532 (Grabschriften der Kurfürsten Friedrich und Johann Nr. 51, 50, 59 und 58. Online-Nachweis:
http://gateway-bayern.de/VD16+E+1742)
Nikolaus Selnecker: Epitaphia aliquot et praestantium virorum et iuvenum, qui Witebergae nuper obierunt. Wittenberg 1557 (Hinweis bei Stier 1883, aber auch schon der Ausgabe Stier 1860, die von den DI benutzt wurde. Das VD 16
http://gateway-bayern.de/VD16+S+5529 kennt Exemplare in Wolfenbüttel und Zwickau. Letzteres enthält eine handschriftliche Widmung des Autors auf dem Titel. Die Schrift im Umfang von 10 Blättern habe ich nicht eingesehen. [16.5.2022 beim MDZ unbrauchbar online])
Matthaeus Faber: Dreyfaches Memoriale […]. Wittenberg 1706 (der erste Teil beschreibt das Gemälde mit der Pilgerfahrt Friedrich des Weisen Nr. 13. Online:
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-841993)
Matthaeus Faber: Memorabilia Wittenbergensia […] Wittenberg 1706 (Überliefert z.B. Nr. 10, 12. Online:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-db-id3771627521 )
Friedrich Börner: Memoriae professorum medicinae in Academia Wittembergensi […]. Bd. 1, Wittenberg 1755 (Bei Nr. 126 wäre es möglich, dass das Epitaph nicht einfach aus den gedruckten Sammlungen abgeschrieben wurde. Online:
https://books.google.de/books?id=KMNJAAAAcAAJ&pg=PR12 )
Christian Siegmund Georgi: Annales Academiae Vitembergensis. Wittenberg 1775
(Hinweis bei Stier 1883. Online:
http://digital.slub-dresden.de/id352372931 )
[Kurfürstlich Sächsische Grabschriften]. In: Journal von und für Deutschland 1786, S. 319-322, 414-416 (Online:
http://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:0070-disa-2238503_006_5395 )
Friedrich Traugott Friedemann: Orationes Latinae de scholis et ecclesiis regundis […]. Bd. 1, Weilburg 1837 (der Autor, 1820 bis 1823 Wittenberger Gymnasialrektor, gibt S. 137-150 eine Sammlung von Wittenberger Grabinschriften “Inscriptiones sepulcrorum Wittenbergensium […]”. Online:
https://books.google.de/books?id=gURXAAAAcAAJ&pg=PA137 )
Gottlieb Stier: Die Schlosskirche zu Wittenberg. 2. Aufl. Wittenberg 1873 (es ist nur die Erstauflage 1860 benutzt)
Corpusculum inscriptionum Vitebergensium […]. Hrsg. von Gottlieb Stier. 2. Gedächtnisausgabe durch Melanchton-Inschriften vermehrt. Wittenberg 1883 (eine der zentralen Sammlungen, vertreten ist nur die Erstausgabe 1860. Der Detmolder Landesbibliothek danke ich, dass sie rasch ein Digitalisat ins Netz gestellt hat:
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:51:1-22860 )
J. G. F. Martens: Inschriften zu Wittenberg. In: Mitteilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte 6 (1883), S. 134-135 (Unter anderem zu Nr. 65. Online:
https://resolver.sub.uni-hamburg.de/kitodo/PPN790168928_0002_3 )
K. Taunide [Carl Trog]: Luther-Sagen, Wittenberger Inschriften und Wahrzeichen. Essen/Leipzig 1883 (34 Seiten, von mir nicht eingesehen)
Es darf nicht sein, dass ein Standardwerk wie Deutscher Humanismus 1480-1520. Verfasserlexikon den Bearbeitern unbekannt bleibt (vgl. Nr. 40 Johannes Rhagius oder Nr. 397 Eobanus Hessus). Bei Nr. 34 hätte nicht fehlen dürfen: Veronika Thum: Die Zehn Gebote für die ungelehrten Leut’. Der Dekalog in der Graphik des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. München [u.a.] 2006. Die Hinweise auf einschlägige Literatur, die nicht hätte übersehen werden dürfen, ließen sich leicht vermehren.
Ergänzungen zu einzelnen Inschriften. Was hinsichtlich der Arbeitsweise im Argen liegt, sollen einige Beispiele verdeutlichen.
Nr. 25 Die mit 153 Anmerkungen kommentierten deutschen Verse einer nicht mehr vorhandenen Bildnisreihe in der “Stammstube” des Wittenberger Schlosses waren ein historiographiegeschichtlich bedeutendes Denkmal, dem man eine kundigere Erläuterung gewünscht hätte. Inzwischen bietet Olav Heinemann: Das Herkommen des Hauses Sachsen. Leipzig 2015, S. 189-197 den besseren Ausgangspunkt. Unverständlich ist, wieso die Ambraser Porträts mit keiner Silbe erwähnt und nicht für die Textgestaltung herangezogen werden. Um 1530 notierte der Pirnaer Dominikaner Johannes Lindner die Zeilen über Friedrich den Weisen (X1) in seinem Geschichtslexikon, das die DI nach Mencke zitieren. Es ist kein Hexenwerk, den Standort des Autographs in der Universitätsbibliothek Leipzig Rep. II 74 Bd. 1 (die Stelle Bl. 288r), ausfindig zu machen und kostenlos die Dateien der bereits digitalisierten, aber noch nicht ins Netz gestellten Handschrift anzufordern. Die Seite ist verfügbar unter:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pirna_hs_l_ub_rep_2_74_1_0288r.png. Bereits die Weimarer Ausgabe der Werke Luthers Bd. 35 (1923), S. 588, online
https://archive.org/details/werkekritischege35luthuoft/page/588/mode/2up, hatte eine Lesart aus der Leipziger Handschrift geboten. Nicht erwähnt wird das Faksimile der Gothaer Niederschrift der laut Sekundärliteratur (z.B. Christina Meckelnborg/Anne-Beate Riecke: Georg Spalatins Chronik der Sachsen und Thüringer. Köln [u.a.] 2011, S. 450; Ingetraut Ludolphy: Friedrich der Weise. Leipzig 2006, S. 19) von Luther am 9. Juli 1525 verfertigten Verse bei Rudolf Ehwald: Luthers Verse auf Friedrich den Weisen. In: Zeitschrift für Bücherfreunde NF 10/1 (1918/19), nach S. 72. Online:
https://archive.org/details/ZeitschriftFuerBuecherfreunde_ser.2_vol.10pt.1_1918-19/page/n83/mode/2up. Ob die von den DI ignorierte Drucküberlieferung der Reime auf Bildern tatsächlich älter ist, bleibt zu prüfen. Der in Weimar vorhandene Einblattdruck “Friderich der drit, Churfurst vnd Hertzog zu Sachssen.FRidrich bin ich billich genant, Schönen fried ich erhilet jm land” wird im Katalog um 1520 datiert:
https://opac.k10plus.de/DB=2.299/PPNSET?PPN=556069994&PRS=HOL&HILN=888&INDEXSET=21. Eine Fassung mit der Jahreszahl 1519 gibt wieder Joseph Heller: Das Leben und die Werke Albrecht Dürer’s. Bd. 2, Bamberg 1827, S. 823. Online:
https://books.google.de/books?id=lmkNAAAAQAAJ&pg=PA823. Zu um 1532 entstandenen Bildern der Cranach-Werkstatt, auf denen die Verse aufgeklebt wurden: Katharina Frank: Die biblischen Historiengemälde der Cranach-Werkstatt: Christus und die Ehebrecherin als lehrreiche ›Historie‹ im Zeitalter der Reformation, Heidelberg 2018, S. 14 Anm. 13. Online:
https://doi.org/10.11588/arthistoricum.435; Maryan W. Ainsworth [u.a.]: German Paintings in the Metropolitan Museum of Art, 1350-1600. New Haven [u.a.] 2013, S. 78. Online:
https://www.metmuseum.org/art/metpublications/German_Paintings_in_The_Metropolitan_Museum_of_Art_1350_1600. 1532 ist auch die Überlieferung in: Epitaphia duorum fratrum ducum Saxoniae (wie oben) datiert.
Nr. 35 ist die 1518 datierte Bauinschrift am Torturm des Schlosses. Sie wurde um 1770 neu ausgeführt. In welcher Schriftart wird leider verschwiegen. Die Inschrift ist nicht erst bei Mentzius 1598 abschriftlich überliefert. Eine nach 1578 entstandene Wittenberger Chronik von Petrus Albinus (vgl. Nr. 255), Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Mscr.Dresd.Q.133,5, online verfügbar unter
http://digital.slub-dresden.de/id402140249/44
gibt die Teile A und B wieder. Die Handschrift überliefert auch die Nummern 31 und 40. Nr. 38 zu dem in der Elbe ertrunkenen Alexander Spiegel wird nicht wörtlich wiedergegeben, sondern nur erwähnt mit Nennung eines Wappens in der Pfarrkirche.
Nr. 50f. Die frühe Wiedergabe der Grabinschriften Friedrichs des Weisen durch Spalatin 1526 bei Georg Spalatin’s historischer Nachlaß und Briefe. Bd. 1: Das Leben und die Zeitgeschichte Friedrichs des Weisen. Hrsg. von Christian Gotthold Preller/Ludwig Neudecker. Jena 1851, S. 72f. Online:
http://dibiki.ub.uni-kiel.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:gbv:8:2-552535
hätte registriert werden müssen. Die Handschriften befinden sich im Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. O Nr. 25 und 25b, vgl. Meckelnborg/Riecke, S. 19, 91.
Nr. 129 Die literarische Überlieferung des Bugenhagen-Epitaphs in dem Druck “Oratio” von 1558. Online
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd16/content/pageview/1665670 fehlt.
Nr. 133f. Nachzutragen ist: Albrecht Liess: Die Inschriften auf den Grabplatten Martin Luthers und Philipp Melanchthons in der Schlosskirche zu Wittenberg. In: Archivalische Zeitschrift 95 (2017), S. 391–396.
Nr. 158. Die Inschriften bei den Bildnissen der Kurfürsten von Sachsen am Lutherhaus wurden gern auch in auswärtigen Druckwerken tradiert. Neben der Wittenberger Universitätsgeschichte von Georgi 1775, S. 51 sind nachzutragen: Jacob Middendorp: Academiarum […] liber quartus. Köln 1602, S. 310. Online:
https://books.google.com/books?id=96eNiKbA418C&pg=PA310; Michael Heberer: Aegyptiaca servitus […]. Heidelberg 1610, S. 664. Online:
https://books.google.de/books?id=7iBhAAAAcAAJ&pg=PA664; Otto Aicher: Hortus Variarum Inscriptionum […]. Salzburg 1676, S. 136. Online:
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10575651_00146.html.
Nr. 187 ist die in der Gegenwart umstrittenste Wittenberger Inschrift, die Beischrift der berüchtigten “Judensau”, deren Verbleib an der Stadtkirche vom Oberlandesgericht Naumburg im Jahr 2020 gebilligt wurde. Den Grund für die Datierung der Anbringung der Inschrift in das Jahr 1570 erfährt man nicht. Der Zusammenhang mit der Kirchenrenovierung 1570 (vgl. Nr. 186) wäre darzulegen gewesen. Den kürzlich erschienenen Sammelband Die “Wittenberger Sau”. Entstehung, Bedeutung und Wirkungsgeschichte des mittelalterlichen Reliefs der sogenannten “Judensau” an der Stadtkirche Wittenberg. Halle 2020 konnte ich noch nicht einsehen. Der Inschriftenband hätte die Aufgabe gehabt, die frühneuzeitliche Rezeption des antijüdischen Reliefs und seiner Inschrift zu dokumentieren, ausgehend etwa von den Nachweisen von Franz Ludwig Bösigk in der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte 1 (1856), S. 464. Online:
https://books.google.de/books?id=wFYAAAAAcAAJ&pg=RA1-PA463. Aber es ist noch nicht einmal der anderweitig herangezogene schwedische Reisebericht (Meyer-Lüne 1916, S. 182) aufgeführt. Dessen schwedische Publikation herauszusuchen – Andreas Bolinus: En dagbok från 1600-talet. Hrsg. von E. Brunnström. Stockholm 1913. Online:
http://hdl.handle.net/2077/58593 wäre durchaus zumutbar gewesen. Wenn man im Internet Primärquellen finden kann, ist das früher umständehalber zulässige Arbeiten aus zweiter oder dritter Hand heutzutage nicht mehr zu tolerieren.
Nr. 265. Zu ergänzen ist Luther-Jahrbuch 2/3 (1920/21), S. 121 Anm. 4. Online:
https://archive.org/details/vandenhoeckampruprechtetc_lutherjahrbuch_v_3_1920-1921/page/120/mode/2up mit Hinweis auf die handschriftliche Stadtchronik von Charitius.
Nr. 305. Es wurde nicht bemerkt, dass von Melchior Breidner, dem Vater des Johann Breitner aus Schorndorf (Register irrtümlich: Schondorf) ein in DI 37 (Lk. Rems-Murr), Nr. 261 verzeichnetes Grabmal von 1611 existiert.
Nr. 393. Die Gleichsetzung des Lutherbilds aus Pappmaché mit Seitenansicht in Schaube, das sich ursprünglich bei Luthers Katheder befunden haben soll, mit einem nach Luthers Totenmaske gefertigten Bild aus Gips müsste wohl mit einem Fragezeichen versehen werden. Die Inschrift des letzteren wird auch in: Lutherstätten in Wittenberg. In: Die Abendschule 30 (1883), S. 167 wiedergegeben: “Pestis eram vivens moriens eromors tua, Papa”. Die Kommentierung dieses berühmten Zitats ist unzulänglich. Vgl. nur DI 58 (Hildesheim), Nr. 365 und Thomas Kaufmann: Konfession und Kultur. Tübingen 2006, S. 210 Anm. 10. Die Chronik des Cerbonio Besozzi 1548-1563. Hrsg. von Walter Friedensburg. Wien 1904, S. 119. Online:
https://archive.org/details/p1fontesrerumaus09kaisuoft/page/118/mode/2up, will wissen, dass es am Wittenberger Grab Luthers angebracht war.
Nr. 441. Über die 1610 gestorbene Sybilla von Speth erfährt man nur, dass sie 1570 Hans Friedrich von Schönberg (zu zitieren gewesen wäre: Ernst Jeep: Hans Friedrich von Schönberg […]. Wolfenbüttel 1890. Online:
https://archive.org/details/bub_gb_WDlAAAAAYAAJ/page/n113/mode/2up) ehelichte und zuvor einen Carlowitz zum Mann gehabt hatte. Sie entstammte, das Wappen beweist es, der weitverzweigten schwäbischen Adelsfamilie, deren Genealogie einem ausgedehnten Brennesselfeld gleicht, weshalb der Hinweis auf die recht wirre Arbeit von Fritz Fischer genügen möge (Archiv für Familiengeschichtsforschung 2008/3, S. 8: eine zweimal verheiratete Sibylla, Schwester des 1555 in Wittenberg immatrikulierten Hans Speth von Jessen, Sohn des Georg; S. 10 Mutmaßung über den Zusammenhang dieser Linie mit dem sächsischen Hofmeister Caspar Speth, über den jetzt Thomas Lang und Anke Neugebauer in: Das ernestinische Wittenberg: Die Leucorea und ihre Räume. Petersberg 2017, S. 28f. zu vergleichen ist).
Nr. 444. Taubmann 1616, S. 221, online:
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10609922_00241.html
hat ebenso wie Friedemann S. 149 (er könnte das durchaus aus eigener Kenntnis haben) am Anfang zusätzlich D. O. M. S., ohne dass dies vermerkt wird.
Nr. 512. Die Wappen der Ahnenprobe auf dem Grabstein des Kuno von Alvensleben sind nicht vollständig identifiziert. Man muss nur kurz googeln, um auf der Internetseite der Adelsfamilie die Auflösung zu finden:
https://www.familie-von-alvensleben.de/index.php/kulturg-mainmenu-36/grabdenkmr-mainmenu-127/wittenberg-schloirche-mainmenu-255. Eine sehr viel bessere Abbildung als die DI bietet Wikipedia Commons:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grabstein_Cuno.JPG.
Mindestens sechs fehlende Inschriften. Es spricht nicht gerade für sorgfältige Arbeitsweise, wenn ausgerechnet die mutmaßlich älteste Drucküberlieferung einer Wittenberger Inschrift übergangen wurde. In der 1508 gedruckten Beschreibung Wittenbergs von Andreas Meinhardi (vgl. Nr. 25) wird die Beischrift eines der Gemälde im Schloss, das einen Mann mit einem Schloss vor dem Mund zeigte (wobei eine Fiktion nicht ganz ausgeschlossen werden kann), wörtlich zitiert: “Tutissimum administrandarum rerum vinculum taciturnitas” (so z.B. Ludolphy 2006, S. 122. Digitalisat der Seite in der Leipziger Ausgabe:
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00003654/image_77). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese von Valerius Maximus (2, 2, 1) stammende Wendung als lateinische Inschrift tatsächlich realisiert war.
Unverständlich ist das Fehlen der beiden undatierten Grabinschriften des Mediziners Jakob Bremsel und seiner Tochter Susanna auf dem Alten Friedhof, die Stier (1883, S. 134-137) und Friedemann (zunächst im Wittenberger Anzeiger 1822, vgl. Allgemeine Literatur-Zeitung 1822, Sp. 719f.; Friedemann 1837, S. 149f.) mitteilten. Der 1543 gestorbene Bremsel/Premsel war 1519/20 Rektor der Universität. Vgl. Hans T. Koch in: Medizin und Sozialwesen in Mitteldeutschland zur Reformationszeit. Leipzig 2007, S. 323 und das – leider im Band so gut wie nicht berücksichtigte – Repertorium Academicum Germanicum. Online:
https://resource.database.rag-online.org/ngSI8D375RA14hoEmSLhcQeR. Die ersten vier Verse der Grabinschrift der Susanna überliefert auch die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angelegte Handschrift Wien, Österreichische Nationalbibliothek Cod. 11551, Bl. 247r-v. Sie enthält weitere in den DI enthaltene Wittenberger Grabschriften, die meisten von Philipp Melanchthon. Näheres, auch zu den unbefriedigenden Nachweisen der Melanchthon-Texte im vorliegenden Band, habe ich zur Entlastung dieser Rezension ausgelagert in meinen Beitrag: Die Grabinschrift von Jakob Bremsel, Rektor der Universität Wittenberg 1529/30, und Philipp Melanchthons Wittenberger Inschriften. In: Archivalia vom 28. Juni 2020. Online:
https://archivalia.hypotheses.org/124415. Sollten mir weitere Ergänzungen zum Wittenberger Band bekannt werden, werde ich dort mit einem Link darauf hinweisen. [Das bezog sich auf die Druckfassung, die es nicht geben wird.]
Heinrich Heydemann publizierte in der Zeitschrift für bildende Kunst 17 (1882), S. 176. Online:
https://archive.org/details/zeitschriftfrb17ltuoft/page/n205/mode/2up die Inschriften von zwei im Besitz der Stadt Wittenberg befindlichen Kupferplatten, bezeichnet I. K., wovon die eine ein Luther-Bildnis mit dem oben genannten Pestis-Zitat und der Jahreszahl 1549 und die andere das Brustbildnis Johann Friedrichs von Sachsen mit der Jahreszahl 1555 zeigt. Es ist kein Grund ersichtlich, wieso diese Werke nicht in den Band gehören sollten, zumal vergleichbare Stücke des Goldschmieds Jobst Kamerer aus Halle in DI 58 (Hildesheim), Nr. 365, 381 und 384 berücksichtigt wurden.
Zum Jahr 1591 berichtet ein englischer Reisender von einer lateinischen Inschrift im Studio des Dr. “Wisinbechius” (Wesenbeck, vgl. Nr. 289) in Wittenberg, die er auf Englisch wiedergibt: “He stood the bed in which Luther gently died”. An itinerary written by Fynes Moryson […] Bd. 1, London 1617, S. 15. Online:
https://archive.org/details/fynesmorysons01moryuoft. Man sieht daran, kommentiert der Besucher, wie viel man Luther zuschreibe, denn dieser sei in Eisleben verstorben.
Fehlende Hinweise auf nicht aufgenommene Inschriften. Die Praxis der jüngeren Heidelberger Bände, die nicht aufgenommenen Inschriften vergleichsweise ausführlich zu dokumentieren, ist aus meiner Sicht sehr hilfreich. So enthält DI 94 (Lk. Freundenstadt), S. 101-116 nicht weniger als 92 solche Nummern. Viel zu knapp wird S. 59f. im Wittenberger Band auf diese Inschriftengruppe eingegangen. “Bei kopial überlieferten Inschriften, die nicht datiert oder datierbar sind, wurde in jedem Fall nach sorgfältiger Abwägung über eine Aufnahme in den vorliegenden Katalog entschieden” (S. 60). Die Abwägung wäre jeweils zu begründen gewesen.
Es hätte zumindest knapp erläutert werden müssen, wieso die bei Mentzius überlieferte angebliche Aufzeichnung der Inschriften der Fürstengrablegen in der Franziskanerkirche durch Philipp Melanchthon nicht berücksichtigt wurde. Ebenfalls 2019 erschien ein grundlegender Band zu den Wittenberger Franziskanern: Archäologie in Wittenberg III. Die ehemalige Klosterkirche der Franziskaner in Wittenberg. Halle 2019. Franz Jäger stellt in: Das sogenannte Zerbster Totenbuch. Eine quellenkritische Vorstellung unter Berücksichtigung eines Archivfundes in Weimar (S. 314-330) überzeugend dar, wieso die traditionelle Ansicht, Melanchthon habe Inschriftentexte kopiert, nicht zutreffen kann (S. 323f.). Der berühmte Gelehrte stützte sich auf Aufzeichnungen aus dem Totenbuch der Franziskaner, wie sie in einer Zerbster und Weimarer Handschrift greifbar sind. Der erhaltene Grabstein der Elisabeth von Sachsen (Nr. 2) kann nicht die Vorlage Melanchthons gewesen sein, da er den 30. Mai als Todestag nennt, was bei Melanchthon und in den Totenbuch-Auszügen fehlt.
Angemerkt sei, dass Georg Fabricius: Rerum misnicarum libri VII […]. Jena 1597, S. 19. Online:
https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11196801_00019.html, Grabinschriften von Caspar Peucer (vgl. Nr. 160) erhalten haben will und Valentin Forster (vgl. Nr. 457) laut einem Brief an Reiner Reineck über eine Abschrift der Inschriften des Franziskanerklosters verfügte, die sein gleichnamiger Vater als Wittenberger Rentmeister angefertigt hatte, vgl. Adolphus Clarmundus [Johann Christoph Ruediger]: Vitae clarissimorum in re literaria virorum […]. Wittenberg 1706, S. 77. Online:
https://books.google.de/books?id=cQtcAAAAcAAJ&pg=PA77. Auf Fabricius beruft sich die oben genannte handschriftliche Chronik von Albinus.
Über Fragmente von Grabinschriften handelt Jäger im gleichen Band S. 122-131. Im kleinen Katalog entspricht Nr. 1 DI Nr. 4, Nr. 2 DI Nr. 19, Nr. 3 DI Nr. 18, Nr. 4 DI Nr. 20, Nr. 5 DI Nr. 30, Nr. 6 DI Nr. 16, Nr. 7 DI Nr. 399. Beigegeben sind Farbabbildungen der Bruchstücke.
Da die Richtlinien der Reihe Typare ausschließen, wäre es erwünscht gewesen, die Umschrift des bei Ausgrabungen entdeckten Typars des Reitersiegels von Kurfürst Rudolf II. von Sachsen-Wittenberg, das Marc-Robert Wistuba im gleichen Band vorstellt (S. 175-182, Text S. 176), wenigstens in der Anm. 13 zu DI Nr. 3 mitzuteilen: S(IGILLVM) RVDOLFI DEI GRA(TIA) SAXONIE ANGARIE ET WESTFALIE DVCIS COMITIS IN BERN SACRIQ(VE) ROMANI IMPERII ARCHIMARSCHALCI.
Üblicherweise werden einzeln stehende Jahreszahlen, die nur kopial überliefert sind, in den DI nicht aufgenommen. Aber nicht ohne Bedeutung erscheint die Mitteilung von einem farbigen Glasfenster in der Schlosskirche mit der Jahreszahl 1510: “Hinter dem Altar ist das Chur-Sächsische Wappen, zweymal in der Scheiben mit unterschiedenen Farben ziemlich groß, nebst der Jahrzahl 1510 eingebrannt zu sehen”. Ich finde sie zuerst bei Carl Christian Schramm: Neues Europäisches Historisches Reise-Lexicon […]. Leipzig 1744, Sp. 2352. Online:
https://books.google.de/books?id=N9RhAAAAcAAJ&pg=PA2351.
Gern wüsste man, wieso die im Tagebuch des schwedischen Studenten 1667-1670 vermerkte Inschrift am Kurfürstenstuhl in der Schlosskirche (Meyer-Lüne 1916, S. 181) in die Zeit nach 1650 gehört: “Ein tag in deinen vorhöfen ist besser denn sonst tausend, psal. 84: 11″. Gleiches gilt für die von Thomas Lang und Anke Neugebauer in: Das ernestinische Wittenberg: Die Leucorea und ihre Räume. Petersberg 2017, S. 33 nach Faber 1730 mitgeteilte Inschrift am Rektorenkatheder. Zu Recht fehlt Luthers angeblicher Hochzeitsbecher in Greifswald, vgl. etwa Ernst Kroker: Luthers Hochzeitsbecher in Greifswald. In: In: Pommersche Jahrbücher 8 (1907), S. 85-96. Online:
https://archive.org/details/bub_gb_hbItAAAAYAAJ/page/n85/mode/2up;
http://wissenschaftliche-sammlungen.uni-greifswald.de/Objekt/200.6889540/lido/KU000010.
Zuverlässigkeit der Texte. Stichproben bei der Wiedergabe der vorherrschenden Drucküberlieferung zeigten nur kleinere Ungenauigkeiten. Nr. 94 in “verdamwen” ist das w in Wirklichkeit ein umgedrehtes m. Nr. 282 Halleliua in der Vorlage statt Halleluia. In Nr. 453 muss PRETIVM statt PRETIUM und EXEMPLVM statt EXEMPLUM gelesen werden.
Problematische Latein-Übersetzungen. Nicht weniger als 193 Texte sind in gebundener Sprache verfasst (S. 49). Obwohl die Herausforderung, die lateinischen Verse korrekt zu verstehen, nicht verkannt werden soll, hat man oft den Eindruck, dass eine flüssigere, weniger wörtliche Übersetzung angebracht gewesen wäre. Nr. 128 Vers 16 ist “wo er sich außerordentlichen Schmuck des Lobes gewann” weniger verständlich als die alte Übersetzung von Stier: der “trefflichen Ruhm sich erwarb” (1883, S. 35). Vergleicht man die Übersetzungen der Rathaus-Inschriften Nr. 206 von Jens Pickenhan im vorliegenden Werk mit denen von Margit Kern (Archiv für Reformationsgeschichte 96, 2005, S. 81-108), so scheinen mir die von Kern besser zu sein. In einigen Fällen bekam ich liebenswürdige Unterstützung von Walther Ludwig (Hamburg). Nr. 36 (Teil D) hält er für sehr schlechtes, daher kaum übersetzbares Latein. Zur Übertragung “die du mit frischem Spruch lobst” merkt er an: “ viridio eulogio setzt ein Adjektiv viridius voraus, das nicht existiert. Viridius ist neutraler Komparativ zu viridis, der hier nichts zu suchen hat. Es könnte viridiore eulogio sein (mit grünerem Lob)”. Nr. 388, Wandinschrift im Haus des Balthasar Mentz: “Menciadae Musis sacer esse locus iste recedat/ Sanna; decet rebus quemque vacare suis” wird übersetzt: “Möge die Grimasse (?) aufgeben, dieser den Musen des Mentz (?) heiliger Ort zu sein. Es schickt sich für jeden, sich seiner Dinge zu enthalten”. Eine verständlichere Übersetzung war auch für Ludwig nicht möglich, was einmal mehr unterstreicht, dass man die philologischen Schwierigkeiten nicht unterschätzen sollte. Bei Nr. 236 hält Ludwig die Übersetzung für einige Male “sehr falsch”. Das erste Distichon übersetzt Pickenhan: “Durch mütterliches Blut habe ich den Stammbaum der Mentz berührt”. Ludwig: “Durch das Blut meiner Mutter habe ich Anteil am Geschlecht der Mentz”. In Vers 8 ist Aligeri nicht verstanden: die Flügeltragenden sind die Engel. Im nächsten Distichon hat man nicht bemerkt, dass misceo und careo Praesentia sind und sie falsch als Praeterita übersetzt. Statt “Als ich mit ihnen schon vergnügt die Lieblichkeiten vor Gott mischte” schlägt Ludwig vor: “Mit den Engeln verrichte ich schon vor Gott süße Spiele und bin frei von Sorgen”. Elysio in orbe wird passend zur Heimat des Vater des früh verstorbenen Kindes, das in der Inschrift spricht, wohl zutreffend als Schlesien bestimmt; aus meiner Sicht hätte man das aber in einer Note begründen müssen. Schließlich sei noch angemerkt, dass eine konsequente Eingabe aller Verse in Volltextsuchen nicht nur übersehene Parallelüberlieferungen zutage fördern könnte, sondern auch literarische Reminiszenzen. So stammt in Nr. 50 “oculo properante viator” aus Ovid (Trist. 3, 3, 71).
Mängel der Register. Um die 20 Alphabete müssen im Registerteil gesichtet werden, wobei konzeptionelle Schwächen, die die Benutzbarkeit deutlich beeinträchtigen, nicht verschwiegen werden können. Personennamen finden sich auch im Register der Autoren S. 119. Schul- und Hochschulorte sind, auch wenn sie in den Inschriften ausdrücklich genannt werden, in das Sachregister aufgenommen worden, wo sie aber ebenso wie z.B. der Landschaftsname Raetia (in Nr. 173 ist Rhaetia inferior das Nördlinger Ries) nichts zu suchen haben.
Stichproben zeigten Nachlässigkeiten bei den Ortsnamen. Landschaftsbezeichnungen wie Franken oder Herrschaftssitze in Titeln sind gute Lücken-Kandidaten. So fehlen: Meißen, Thüringen, Magdeburg in Nr. 158, Franken in Nr. 216, 250, Schlesien in Nr. 220, Magdeburg und Thüringen in Nr. 265, Münsterberg in Nr. 317. Vergessen ist auch das Gebiet Werder bei Kalbe in Nr. 512.
In Nr. 49 fehlt nicht nur der Ortsname Nürnberg, auch der in der Inschrift genannte Name des Künstlers Peter Fischer (heute bekannt als: Vischer) ist im Personenregister nicht aufzufinden. Das ist leider kein Einzelfall. Das in den anderen Bänden der Reihe übliche Register der “Künstler, Meister und Werkstätten” ist entfallen und mit ihm alle (?) in den Inschriften genannten Künstlernamen. Ein starkes Stück! Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nenne ich: Nr. 10, 12 Bertolt Abendbrot, Nr. 11 Hermann Fischer, Nr. 85 Mathias Mas, Nr. 222 Melchior Keil, Nr. 268 Hans Olemann, Nr. 493 Jakob König, Nr. 524 Hans Loth. Für die kunsthistorische Forschung sind aber auch die nur im Kommentar genannten Künstlernamen (z.B. in Nr. 27 Paul Müllner d. Ä.) unverzichtbar.
Die Wappenbeschreibungen im Register S. 80-85 zusammenzufassen, ist eigentlich eine gute Idee. Nur sollten dann auch die Blasonierungen der nicht identifizierten Wappen hierher gezogen werden. Es stellt sich die Frage, ob statt der Zitate aus dem gedruckten Siebmacher einfach ein Hinweis auf die Namensform in der CERL-Datenbank
https://data.cerl.org/siebmacher/_search
genügt.
Bemerkungen zur Rolle des Internets. Das Internet bedeutet nichts weniger als eine heuristische Revolution. Wer mit alten Dokumenten arbeitet, kann bequem von zuhause aus inzwischen eine riesige Menge von Quellen, gedruckte oder handschriftliche, einsehen. Dies kann am Beispiel der Nr. 26, gewidmet den Reliquiaren des berühmten Haller Heiltumsschatzes Friedrich des Weisen, verdeutlicht werden. Nicht nur ist der Druck des Heiltumsbuchs von 1509 online, auch die beiden anderen Quellen für die Inschriften sind im Netz verfügbar: die Erlanger Zeichnung einer Monstranz und das sogenannte Weimarer Skizzenbuch. Zur Inschrift C (St. Antonius) stellt man fest, dass die Fassung des Skizzenbuchs nicht mit dem Wortlaut des Heiltumsbuch übereinstimmt, ohne dass dies in den DI angemerkt würde. Die Internetadressen
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00012487/image_30 (Heiltumsbuch, Direktlink Antonius)
https://archive.thulb.uni-jena.de/staatsarchive/rsc/viewer/stat_derivate_00009388/ThHStAW_Reg.O_Wittenberg_Jena_Spalatin_Ehesachen_213_Bl_069r.tif (Skizzenbuch, Direktlink Antonius)
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:29-bv040497151-1 (Erlanger Zeichnung)
werden nicht genannt, obwohl dies den wissenschaftlichen Leser*innen die sofortige Überprüfung der Quellenbasis ermöglichen würde. Die sicher bei vielen Wissenschaftlern verbreitete geringe Internetkompetenz, die man auf Schritt und Tritt in dem Band konstatieren muss, führt dazu, dass wichtige Digitalisate nicht aufgefunden werden. Das Heiltumsbuch ist noch am ehesten erreichbar, die Erlanger Zeichnung schon schwieriger. Eher versteckt lagert das Digitalisat vom Weimarer Skizzenbuch, das ich schon 2015 in Archivalia meldete, auf einem Jenaer Server.
Online-Nachweise der herangezogenen Bücher und Handschriften sind ungemein hilfreich und dürfen nicht fehlen. Am sinnvollsten wäre ein Gesamtliteraturverzeichnis aller DI-Bände auf inschriften.net, dem gemeinsamen Internetangebot der Arbeitsstellen der DI. Hier könnte man die bekannt werdenden Internetadressen von Digitalisaten laufend verlinken. Bei dem jeweiligen Objekt wäre ein Direktlink von Vorteil.
Das Literaturverzeichnis des Bandes verzichtet auf Internetquellen. Es wären aber im Interesse der Nutzer beispielsweise zu nennen gewesen das Repertorium Academicum Germanicum oder die wenig bekannte digitale Wittenberger Matrikel (Corpus Inscriptorum Vitebergense, CIV):
https://www.civ-online.org. Unverständlich ist auch der Verzicht auf den Einsatz von Normdaten (Wikidata bzw. GND).
Die viel gescholtene Wikipedia sollte in gedruckten Werken dann zitiert werden, wenn ihr Artikel ebenso gut oder besser ist als ein Artikel in einem anerkannten gedruckten Nachschlagewerk. Nach den Geboten wissenschaftlicher Redlichkeit sind alle Quellen anzuführen, denen man Substantielles entlehnt. Damit ist der Fetisch “Zitierwürdigkeit” weitgehend relativiert. Man braucht nur einen oberflächlichen Blick auf den Wikipedia-Artikel “Judensau” zu werfen, um festzustellen, dass dem Nutzer mit einem Hinweis auf diese wertvolle Zusammenstellung ungleich mehr geholfen ist als durch Mitteilung der zu Nr. 187 genannten gedruckten Werke. Der Band zitiert mehrfach das in der Regel völlig veraltete Adelslexikon von Kneschke. Was fängt man in Nr. 69 mit dem Kneschke-Zitat an, wenn es doch einen Wikipedia-Artikel zu den Marschall von Bieberstein (so und nicht Biberstein nennt sich die noch blühende Familie) und eine Familienhomepage gibt, die anders als Kneschke der Ausgangspunkt für erste Orientierung oder vertiefte Recherchen sein können? Ist die Anführung von Kneschke statt einschlägiger Internetquellen nicht in Wirklichkeit nichts anderes als eine Simulation von Wissenschaft, da sie doch nichts Brauchbares nachweist und weil sie sich scheut, unserer analog-digitalen Mischkultur Rechnung zu tragen?
Bei der Erarbeitung dieser Besprechung habe ich einen Volltext des Bandes schmerzlich vermisst. Die neueren Bände der DI gibt es bekanntlich bedauerlicherweise nicht Open Access, obwohl das längst überfällig wäre. Auf inschriften.net kann man lediglich die Texte der Objekteinträge recherchieren, aber keine Silbe aus den Einleitungen. Wieso muss ich wegen Totholz-Fanatikern in den Akademien Jahre warten, bis ich so mit dem Band arbeiten kann, wie es wissenschaftlich sinnvoll ist? Weshalb klammert man sich an die untergehende Druckkunst, die doch bewiesen hat, dass sie unfähig ist, wissenschaftliche Ergebnisse sinnvoll miteinander zu verknüpfen? Gedruckte Bibliographien oder Referateorgane, wie sie etwa die Reformationsgeschichte mit dem gerade eingestellten Literaturbericht zum Archiv für Reformationsgeschichte (1972-2019) besaß, können immer nur einen kleinen Teil des Stoffs durchdringen. Versteckte biographische Notizen, die nur mit Glück aufgespürt werden können, sind Legion. Die Fehlleistungen des Bandes, der überwiegend aus gedruckter Literatur erarbeitet wurde, zeigen doch, dass die Bearbeiter zu vernünftiger und sachgerechter Recherche kaum in der Lage waren. Noch nicht einmal prominente Lokalliteratur haben sie ausgewertet, wie oben demonstriert wurde.
Für einen konsequenten Nachweis der Nachträge und Korrekturen zu den erschienenen Bänden haben die Arbeitsstellen nicht die Ressourcen, da sie vor allem neue Bände erstellen müssen. Das ist aus meiner Sicht ausgesprochen verhängnisvoll. Noch nicht einmal die vorhandenen Rezensionen (vgl. z.B.
https://archivalia.hypotheses.org/11664) werden nachgewiesen. Stoff anzuhäufen, ohne ihn angemessen zu erschließen oder für vergleichende Studien aufzubereiten, ist aber nichts anderes als eine gigantische Verschwendung wissenschaftlicher Ressourcen. Es wäre dringend wünschenswert, dass analog etwa zum Vorgehen der Regesta Imperii oder von e-codices.ch Nutzer Nachträge auf inschriften.net einreichen können. Es bleibt angesichts dieser fehlenden Perspektive die deprimierende Einsicht, dass der Wittenberger Band an allen Ecken und Enden zur Nachbesserung einlädt, diese aber in absehbarer Zeit nicht erfolgen wird.
Das vorhandene Bildmaterial sollte sofort auf Inschriften.net online gestellt werden. Die Begrenzungen durch den Buchdruck führen z.B. dazu, dass man sich kein Bild vom Gothaer Bild (Parallele zu Nr. 13) oder dem Inneren der Schlosskirche mit der Lage der Grabmäler (Zeichnung von Michael Adolf Siebenhaar, um 1730, Radierung von Johann David Schleuen, 1760) machen kann, weil noch nicht einmal Platz für die fotografische Dokumentation aller im Original erhaltenen Inschriften ist.
Mit Permanentlinks und Langzeitarchivierung digitaler Inhalte, davon bin ich fest überzeugt, kann man die Verluste kulturell wertvoller Inhalte in Grenzen halten. Es ist nicht gesagt, dass die Bewahrungs-Bilanz der Digitalisierung sehr viel schlechter ausfällt als die der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften, von denen zahlreiche noch nicht einmal abschriftlich überliefert sein dürften.
Fazit: Die Präsentation der Texte und ihre Kommentierung sind weit davon entfernt, unbrauchbar zu sein. Die Zahl der Inschriften, die definitiv aufzunehmen gewesen wären, dürfte überschaubar bleiben. Fehlerfrei kann ein solches Werk nicht sein, und persönliche Hintergründe, auf die hier nicht einzugehen ist, mögen vieles erklären. Trotzdem sind die teilweise auf inkompetente Internetnutzung zurückzuführenden Recherchemängel sehr bedauerlich und die Lücken in den Registern nicht akzeptabel. Im Vergleich zur jüngeren Produktion der Heidelberger Arbeitsstelle enttäuscht die Bearbeitung der Wittenberger Inschriften. Die Sächsische Akademie der Wissenschaften wäre gut beraten, künftig eine rigorosere Qualitätssicherung vorzusehen.
Nachwort und Ergänzungen Ende Oktober 2020
Ich habe den eingereichten Text unverändert gelassen. Mit dem vorliegenden habe ich nicht weniger als zehn Inschriftenbände der Reihe (sonst nur solche der Heidelberger Arbeitsstelle) besprochen. Zum Crailheimer Band schrieb ich: “Man muss als nicht mit der Region gut vertrauter Rezensent recht intensiv suchen, bis man überhaupt etwas findet, was man kritisieren oder ergänzen könnte.” Noch viel weniger bin ich mit der Wittenberger Geschichte vertraut und habe doch nicht wenige Fehler und Lücken aufgespürt!
Den genannten Band zur Wittenberger Sau (vgl. oben zu Nr. 187) habe ich besprochen in:
Klaus Graf: Zur Wittenberger „Judensau“. In: Archivalia vom 25. September 2020
https://archivalia.hypotheses.org/126217
In dem Buch fand ich auch mehrere Hinweise auf die oben erwähnte handschriftliche Wittenberger Chronik von Andreas Charitius (um 1730), die sich in der ULB Halle als Ms. A 291 befindet. [16.2.2021 Sie ist online.]
Nachtrag 21. November 2020
Klaus Graf: Ein wichtiges, im Wittenberger Inschriftenband übersehenes Zeugnis: das ehemalige Deckengemälde im Cranach-Haus Schlossstraße 1. In: Archivalia vom 21. November 2020
https://archivalia.hypotheses.org/127492
24. Januar 2021
Anke Neugebauer: “Mors ultima linea rerum est”. Die Wittenberger Schlosskirche als akademische Grablege. In: Wittenberg als kursächsische Residenz. Hrsg. von Leonhard Helten et al. (Wittenberg-Forschungen 5), Petersberg 2020, S. 297-322 (Academia.edu).
#forschung #epigraphik
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Klaus Graf (29. Oktober 2020). Die Inschriften der Stadt Wittenberg wurden enttäuschend bearbeitet. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/ccne
2 Gedanken zu „Die Inschriften der Stadt Wittenberg wurden enttäuschend bearbeitet“