Bundeseinheitlich ist nicht geregelt, ob Bibliotheken und Archive offen bleiben können. Es gibt diesbezüglich bei den meisten Ländern noch keine Informationen. Laut Twitter sieht Niedersachsen die Schließung bei Bibliotheken vor, Bayern aber bei Bibliotheken und Archiven nicht.
[Update DO 21 Uhr 20: Eine Schaltkonferenz der Kultusminister ergab, so https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachrichten/museen-shutdown-100.html: Museen müssen schließen, Archive und Bibliotheken dürfen offen bleiben]
NIEDERSACHSEN
"In § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 d VO-Entwurfs ist geregelt, dass Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen, geschlossen werden müssen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Büchereien der Hochschulen."
— DonBib (@UltraBiblioteka) October 29, 2020
BAYERN
Da steht: Offen bleiben Bibliotheken und Büchereien.
Da sehe ich alle eingeschlossen.
— BibGezwitscher (@GezwitscherBib) October 29, 2020
SACHSEN-ANHALT
Bibliotheken, Archive, Zoos und Rehasport, sowie Volkshochschulen und Kinder und Sozialarbeit werden offen bleiben. Für Senioren bleiben Begegnungsstätten und ähnliches weiter offen bleiben.
— L🅰RS FR🅾HMÜLLER (@LarsFrohmueller) October 29, 2020
***
Bei den Museen scheint klar zu sein, dass diese bundesweit schließen müssen.
Ich gehe davon aus, dass sowohl Bibliotheken als auch Museen von den #Wellenbrecher-Maßnahmen nicht betroffen sind. Einige sehen das offenbar anders. Kennt denn jemand eine in diese Richtung gehende Verlautbarung?
— Heidrun Wiesenmüller (@HWiesenmueller) October 28, 2020
SIEHE ANTWORTEN!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Oktober 2020). Unklare Lage und föderaler Flickenteppich bei Bibliotheken und Archiven im Corona-Lockdown ab Montag. Archivalia. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ccn3
Baden-Württemberg:
“„Um das wissenschaftliche Arbeiten weiter zu ermöglichen, werden wir die Hochschul- und die beiden Landesbibliotheken unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen auch im November offen halten“, sagte Bauer weiter. Auch Archive sollen geöffnet bleiben. Regelungen für die öffentlichen Bibliotheken werden von den örtlich zuständigen Behörden getroffen.”, via https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-massnahmen-im-kampf-gegen-die-covid-19-pandemie-regelungen-im-bereich-wissenschaft-und-kunst/
Danke! Ich habe gerade nur zu NRW eine veröffentlichte Verordnung gefunden
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Bibliotheken können Schließungen in
https://yopad.eu/p/teillockdown-bibliotheken-365days
eintragen.
Und was ist mit Schleswig-Holstein?
Abwarten. Es spricht alles dafür, dass bundeseinheitlich Bibliotheken und Archive offen bleiben.