Aus einer Zuschrift zu einer Stellenausschreibung des Landes Sachsen-Anhalt für Archivreferendare (PDF):
“Ist es jetzt in Bund und Ländern Standard, dass für den höheren Dienst
a) Promotion nicht mehr Voraussetzung ist
b) nur Grundkenntnisse in Latein verlangt werden? Wenn ja, wie werden
sie definiert und nachgewiesen? (Kleines) Latinum? Prüfung in der
Archivschule?”
Zur Klärung vielleicht hilfreich: https://www.archivschule.de/DE/ausbildung/ausbildungs-und-pruefungsordnungen/