http://www.bverfg.de/e/rk20200908_1bvr098720.html
Der Beschwerdeführer ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft. Die Beklagte des Ausgangsverfahrens, die Landeshauptstadt München, betreibt ein Dokumentationszentrum über die Geschichte und Rolle Münchens und seiner Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus (im Weiteren: Dokumentationszentrum). Im Jahr 2016 veröffentlichte der Beschwerdeführer gemeinsam mit einem weiteren Autor ein Buch, das die Darstellung der Haltung der Münchner Bevölkerung durch das Dokumentationszentrum als einseitig und zu pauschal verurteilend kritisierte. In dem Buch werden diverse Zeitzeugenaussagen aufgeführt, aus denen sich aus Sicht der Autoren ergibt, dass die Münchner Bevölkerung mit den Verfolgten sympathisiert und den Nationalsozialismus nur als „unabänderliche Schickung“ ertragen habe.
Nach der Veröffentlichung des Buches wandte sich ein Bürger schriftlich an den Oberbürgermeister als den für das Dokumentationszentrum verantwortlichen Vertreter der Stadt und kritisierte die Konzeption des Zentrums unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Beschwerdeführers als wissenschaftlich unausgewogen. Dieser antwortete wie folgt:
„[Anrede],
vielen Dank für Ihr Schreiben […].
Der Inhalt der Dauerausstellung des NS-Dokumentationszentrums wurde von mehreren international renommierten Zeithistorikern erarbeitet und von einem großen wissenschaftlichen Beirat begleitet. Die von Herrn […] vorgetragenen Thesen werden von allen am Projekt beteiligten Fachleuten als falsch abgelehnt. Der beste Kenner der Materie, Prof. Dr. […], ehemaliger Direktor des Zentrums für Antisemitismusforschung in Berlin, schreibt zur Arbeit von Herrn […], dessen Zitate seien ‚willkürlich zusammengeklaubt‘… ‚Hier werden Zitatsplitter missbraucht, um Vorurteile zu generieren.‘ Nach Prof. […] betreibt Herr […] die Geschäfte jener, ‚die das deutsche Volk von jedem Wissen und jeder Verantwortung für den Holocaust reinwaschen wollen‘… ‚Anteilnahme und Unterstützung für die verfolgten Menschen ist die absolute Ausnahme.‘
Diskussion findet am NS-Dokumentationszentrum sehr wohl statt, jedoch auf wissenschaftlich fundiertem Niveau.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Reiter“
Nachdem er von dem Inhalt des Schreibens erfahren hatte, begehrte der Beschwerdeführer vom Oberbürgermeister eine Entschuldigung und verfolgte gerichtlich einen Widerrufsanspruch gegen die Landeshauptstadt München.
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Oktober 2020). Münchner Erinnerungsarbeit. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cclf
Ein unbelehrbarer Revisionist: mit dem Kopf durch die Wand
Bei dem abgeschmetterten Beschwerdeführer handelt es sich um den an der Universität Nürnberg-Erlangen emeritierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Konrad Löw, über den man hier Erhellendes nachlesen kann:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/konrad-loew-nationalsozialismus