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Schutz des Kulturgutes in hessischen Archiven

Ausstellung der Archivberatungsstelle Hessen im Hessischen Hauptstaatsarchiv

Ausstellungseröffnung Dienstag, 24. Mai, 17:00 Uhr
Ausstellungsdauer 24. Mai – 17. Juni 2011

Goethe legte Faust den Satz „Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen“ auch in dem Bewusstsein von der Dauerhaftigkeit des Beschreibstoffes in den
Mund.
Die in den Archiven verwahrten Urkunden, Akten und Schriftstücke, Karten und Pläne befinden sich hingegen in einem bedauernswerten Zustand — eingerissen und zerrissen durch Abnutzung und Unachtsamkeit, zernagt von Insekten, durch falsche Lagerung befallen von Schimmel, Moder, Sporen, zerfallen durch Übersäuerung.
Die Archive müssen sich der gewaltigen Aufgabe stellen, das ihnen anvertraute Kulturgut für die Öffentlichkeit auf Dauer zu erhalten. Eine Restaurierung ist zum Teil durchaus möglich, jedoch aufwändig und kostenintensiv.
Die durch Beispiele aus dem Hauptstaatsarchiv ergänzte Ausstellung der Archivberatungsstelle Hessen zeigt den gebotenen Umgang mit und die sachgemäße Lagerung von Archivalien und wie sich eventuelle Schäden bereits im Vorfeld verhindern lassen.

Weitere Informationen unter http://www.hauptstaatsarchiv.hessen.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
hessischeshauptstaatsarchiv (18. Mai 2011). Schutz des Kulturgutes in hessischen Archiven. Archivalia. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bofp


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