http://www.urheberrecht.org/news/6434/
“Der klagende Journalist wendete sich gegen einen Gebührenbescheid des Bundesministeriums des Inneren (BMI) aus dem Jahr 2016, welches für die Herausgabe der Gesprächsvorbereitung für den damaligen Bundesinnenminister de Maizière für ein Treffen mit Mark Zuckerberg bei einer Bearbeitungsdauer von knapp vier Stunden eine Gebühr von 235 € festgesetzt hatte. Das VG Berlin hat den Bescheid in der Vorinstanz noch aufgehoben (2 K 95.17).”
Solche Gebühren für das Heraussuchen eines einzigen Vorgangs sind prohibitiv, was das Gericht grundlegend verkennt.
Siehe auch https://fragdenstaat.de/blog/2020/10/13/gebuhren-klage-bundesverwaltungsgericht/