Die Freie Universität Berlin hat im Zusammenhang mit der Doktorarbeit ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, was Jochen Zenthöfer in der FAZ (Paywall) meldete und auch der SPIEGEL (ohne Paywall) aufgriff:
Fragdenstaat und der FU-Asta haben die internen Dokumente zum Verfahren öffentlich gemacht:
Anna Müller, Referentin im AStA FU: “Studierende fallen durch Prüfungen, weil sie zwei Zitatangaben vergessen haben. Selbst CDU-Politiker Frank Steffel wurde der Doktortitel durch die FU entzogen, obwohl er weit weniger abgeschrieben hatte. Wir sehen hier keinerlei Verhältnismäßigkeit, sondern politisches Kalkül der FU-Führung.”
Siehe hier
https://archivalia.hypotheses.org/?s=giffey&submit=Suchen
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Oktober 2020). Gutachten zeigt wahres Ausmaß von Giffeys Plagiat. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ccho
Hier kann man nachlesen, wie unsauber und zugleich auch anmaßend im Prüfungsfall Giffey bei Vroniplag gearbeitet worden ist:
https://astafu.de/sites/default/files/2020-10/Bericht-Pruefungsgremium-und-Praesidiumsprotokoll.pdf
Zur Selbsterregung sich Wächterfunktionen anmaßender Studentenfunktionäre – noch ohne Studienabschluss
Die Möglichkeit, das akademische Überprüfungsverfahren der Dissertation von Frau Dr.rer.pol. Giffey neu aufzurollen, ergibt sich aus den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das dafür allerdings große Hürden aufbaut, die es zunächst einmal zu überwinden gälte. Das hier stellvertretend vom AStA der FU Berlin zum Ausdruck gebrachte, auf erschreckender verwaltungsverfahrensrechtlicher Unkenntnis gründende und deswegen hochgradig gestörte Rechtsempfinden marodierender studentischerPlagiatsjäger ist hier nicht zielführend.
Das Überprüfungsverfahren im Fall Giffey ist in vollständiger Kenntnis und in Würdigung aller Gegebenheiten und Umstände dieses Falles, wie der abschließende Prüfungsbericht des damit befassten Gremiums (hier fälschlich “Gutachten” genannt) ja hinreichend belegt, verwaltungsverfahrensrechtlich fehlerfrei durchgeführt und gesetzeskonform nach Maßgabe der vom Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (” Fall Mathiopoulos”) vorgegebenen Beurteilungsspieräume abgeschlossen worden.
Die auf der Grundlage dieser Überprüfung basierende Urteilsfindung ist inzwischen bestandskräftig. Frau Giffey genießt also jetzt Vertrauensschutz in das Ergebnis dieses rechtsstaatlich und verwaltungsverfahrensrechtlich einwandfrei durchgeführten Verfahrens. Nur sehr schwerwiegende und vor allem ganz neue (!) Gesichtspunkte würden verwaltungsverfahrensrechtlich überhaupt eine Wiedereröffnung dieser Überprüfung mit dem Ziel einer Aberkennung ihres Doktortitels rechtfertigen. Und die müssten dann vor allem auch gemäß der neuen Maßstäbe, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten diesbezüglichen Grundsatzurteil vorgegeben hat, gerichtsfest sein. Das BVerwG hat auf diesem Sektor der Beurteilung von Plagiaten und den daran zu knüpfenden Sanktionen ausdrücklich die Ermessensspielräume der akademischen Selbstverwaltung nach Art. 5 Abs. 3 GG nicht nur bestätigt, sondern deutlich gestärkt. Und dagegen laufen nun Vroniplag und Konsorten Sturm.
Das nicht enden wollende Lamento der “Reinheitsfanatiker”, und zwar unter Hinweis auf die bisherige, inzwischen aber völlig überholte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist Schnee von gestern und stellt eine gezielte Irreführung der Öffentlichkeit dar.