Zenthöfer deckt auf (noch ohne Paywall):
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. September 2020). Honorarprofessor*innen: Hochschulen ersparen sich die Berufung ordentlicher Professoren. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ccgg
Der Berliner Unternehmer und CDU-Politiker Michael Wegner und sein “erworbener Honorarprofessor-Titel” – ein aktuelles Beispiel (Oktober 2020)
Zu meinem diesbezüglichen Kommentar (s.o.) liefert das tagespolitische Geschehen in unserer Hauptstadt Berlin gerade mal wieder ein typisches Beispiel für den wirklich nur noch unverfroren zu nennenden Umgang mit akademischen Graden – siehe hier:
https://leute.tagesspiegel.de/reinickendorf/macher/2020/10/07/143310/michael-wegner-und-der-professorentitel/
‘Honorarprofessor’ – ein billiges dekoratives Muster ohne Wert
Es gibt zahlreiche, auf der wissenschaftlichen Karriereleiter durch Schwindel dann auch noch zu ‘Honorarprofessoren’ aufgestiegene Berufspolitiker mit inzwischen bestandskräftig aberkannten Doktortiteln (Schavan, Mathiopoulos etc.). Für sie gilt, ob mit oder ohne Promotion, was Zenthöfer so auf den Punkt bringt:
“Der Titel Honorarprofessor darf ohne den Zusatz „h. c.“ (honoris causa) verwendet werden. Die Titelträger können sich „Professor“ nennen.”