“Nach Ansicht der CDU/FDP-Regierung in Kiel sollen personenbezogene Daten nur noch im Internet veröffentlicht werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ausnahmen sollen lediglich für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch die Betroffenen selbst veröffentlichte Informationen gelten.”
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4925
Gilt natürlich nur für öffentliche Stellen, siehe
Aber natürlich auch für Archivfindbücher im Netz …
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Mai 2011). Konservative Regierung in Schleswig-Holstein will mit Datenschutz Internet knebeln. Archivalia. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bocz