Sagt das LG München I in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_reichsten_Deutschen
Den Volltext stellte freundlicherweise Openjur bereit:
http://openjur.de/u/165007.html
Die Gurke des Tages geht wieder einmal an die Gerichtsverwaltung für die abstruse und zu weit gehende Anonymisierung/Neutralisierung des Urteilstextes. Leider wird wohl nie der Rechtsweg gegen eine unangemessene Neutralisierung beschritten und daher das Recht der Öffentlichkeit auf vollständige Kenntnis der Urteilsgründe unzuträglich verkürzt. Historische Aussagen über eine Veröffentlichung von 1912 sind unter keinen Umständen schützenswert:
Der Auflistung der reichsten Bürger wohnt darüber hinaus immer auch eine wirtschaftsgeschichtliche Komponente inne. Eine 1912 in Preußen erstellte Liste der reichsten Bürgerinnen und Bürger erwähnte … und … … und … an der Spitze. Alle drei Personen hatten erhebliches Vermögen im Rahmen der industriellen Revolution angehäuft und waren Montanindustrielle. Heute befinden sich Dienstleistungs- und Handelsunternehmer an der Spitze der reichsten Deutschen. Das ist greifbare Wirtschaftsgeschichte, die die Presse auch anhand konkreter Persönlichkeiten, die für diese Entwicklungen stehen, schildern darf.
(F)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Mai 2011). Mr. Bofrost muss Nennung in der Forbes-Liste der reichsten Deutschen hinnehmen. Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/boan