Corona-Erlasse sind keine Umweltinformationen

http://www.urheberrecht.org/news/6366/

Die Entscheidung stellt sich als im Ergebnis verfehlt dar. Dass Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, ändert nichts daran, dass Erlasse gemäß § 5 UrhG vom Urheberrechtsschutz freigestellt sind, damit sie der Öffentlichkeit ohne Schranken zugänglich gemacht werden können. Sie sollten daher auch zugänglich gemacht werden, da Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, die sie betreffenden Normen zu kennen. Unverständlich ist, wieso sich der Journalist nicht auf einen presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen hat.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search