“[A]ngesichts der presserechtlich gebotenen Prüfung und Verantwortung der veröffentlichenden Redaktion kann eine Verpixelung schon bei einer Weitergabe von Fotos durch Journalisten an die Presse grundsätzlich nicht verlangt werden”, meint das Bundesverfassungsgericht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Juli 2020). Unverpixelte Weitergabe von Bildmaterial an Redaktionen kann zulässig sein. Archivalia. Abgerufen am 9. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/cc41