Unverpixelte Weitergabe von Bildmaterial an Redaktionen kann zulässig sein

“[A]ngesichts der presserechtlich gebotenen Prüfung und Verantwortung der veröffentlichenden Redaktion kann eine Verpixelung schon bei einer Weitergabe von Fotos durch Journalisten an die Presse grundsätzlich nicht verlangt werden”, meint das Bundesverfassungsgericht.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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