Selbstverständlich unterstütze ich den folgenden Aufruf und bitte um Zeichnung der Petition. Übrigens verbietet auch das Landesarchiv NRW (wie noch viele deutsche Archive) das Fotografieren – ein Unding aus der Sicht der Social Media, mit denen es sich sonst großtut.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen
Zum Leidwesen vieler Forschenden vertritt die Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich eine äusserst restriktive, ja geradezu reaktionäre Haltung, was die Möglichkeit des Fotografierens von Beständen zu privaten, wissenschaftlichen und nicht-kommerziellen Zwecken betrifft. Die entsprechende Regelung lautet lapidar: “Das digitale und analoge Fotografieren von handschriftlichen Materialien und Archivgut ist grundsätzlich verboten.”
Diese Regelung behindert die akademische Forschung massiv und steht ziemlich singulär da in der archivalisch-bibliothekarischen Landschaft.
Die überwältigende Mehrzahl der Archive und Bibliotheken erlaubt das Fotografieren und hat erkannt, dass eine liberale Haltung allen Beteiligten – nicht zuletzt auch den Beständen selbst – zum Nutzen gereicht.
Werden auch Sie durch die Praxis der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek in Ihrer Arbeit beeinträchtigt? Oder ist auch Ihnen die geisteswissenschaftliche Forschung und ihre Rahmenbedingungen ein Anliegen?
Unterschreiben Sie die Petition, die die Aufhebung des Fotografierverbots in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich fordert!
Dies ist eine online-Petition oder ein Aufruf, ohne rechtliche Bindung/Konsequenzen. Während der Laufzeit der Petition erscheinen die Namen der Unterzeichnenden auf der Webseite (ohne Wohn- und Email-Adresse), nach Ablauf und evtl. Übergabe der Petition erscheint ihr Name nicht mehr.
Was können Sie sonst noch tun?
Tragen Sie zur Verbreitung dieses Aufrufs bei: teilen Sie den Link zur Petition via Email, Twitter, Facebook, linkedin, google+ und anderen Social Media, thematisieren Sie das Anliegen in ihrem Blog, binden Sie ein Petitionsbanner oder -widget auf Ihrer Webseite ein, etc. etc.!
Mit freundlichen Grüssen
Christian Moser
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Dr. Christian Moser
Oberassistent
Institut für Schweizerische Reformationsgeschichte Universität Zürich Kirchgasse 9
CH-8001 Zürich
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/168920 (2004)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Juli 2015). Petition: Für die Aufhebung des Fotografierverbots in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bfmt