Unter diesem Titel gab ich im Januar 2002 in der “Kunstchronik”, einem vor allem von Kunsthistorikern des deutschsprachigen Raums gelesenen Fachorgan, eine Linkliste. Der Beitrag ist komplett online, wenn man das PDF auf DigiZeitschriften aufruft:
http://www.digizeitschriften.de/en/dms/toc/?PPN=PPN522562264_0055
Ausgangspunkt des Beitrags war eine kritische Haltung gegenüber dem Urheberrecht bzw. der “Verwerterlobby”, das zu wichtig sei, als dass man es den Juristen überlassen könne. Von den angeführten und kurz kommentierten 10 Links sind die meisten veraltet, 4 unter der angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar.
[1] Florian Cramers Beitrag “Anti-Copyright in künstlerischen Subkulturen” (2000) ist nun erreichbar unter:
http://www.xcult.org/texte/cramer/copyright.html
Die Identität ergibt sich aus
Dieser Link mutet heute kurios an, aber damals war Google zwar kein Geheimtipp mehr, aber noch längst nicht die führende Suchmaschine.
[3] http://www.transpatent.com/gesetze.urhg.htm
Nach wie vor lohnt die Lektüre des Urheberrechtsgesetzes. Inzwischen bietet Juris ein “amtliches” Angebot:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
[4] An die dahingegangene Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek erinnern
http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Virtuelle_Bibliothek (2004 von mir angelegt)
http://www.b-i-t-wiki.de/index.php/D%C3%BCsseldorfer_Virtuelle_Bibliothek
[5] Die Linkseite des Juristischen Internetprojekts Saarbrückens existiert noch in einer als veraltete Archivversion bezeichneten Fassung:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/urheberrecht
[6] Die von mir ins Netz gestellte Virtual Library Museumsrecht ist von Koblenz nach Freiburg umgezogen, wird aber seit 2002 nicht mehr aktualisiert:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/museumr.htm
[7] Die Seite “Copyright and Art History” der Mailingliste H-Arthist existiert nur noch im Internet Archive:
http://web.archive.org/web/20011122023006/http://www.arthist.net/WLinkECop.html
[8] Die Google-Version der Seite Internetrecht des Open Directory ist zwar noch erreichbar, aber völlig veraltet:
http://directory.google.com/Top/World/Deutsch/Wissenschaft/Recht/Internetrecht
[9] Immer noch instruktiv sind insbesondere die Fälle des REMUS-Projekts:
Beispielsweise ist “Fotos von Universitätsgebäuden” auf dem Stand von 2008 und enthält am Ende nützliche Hinweise auf die Rechtsprechung (bedeutsam für das damals noch nicht existierende Streetview von Google).
[10] Alois Payers Darstellung “Benutzung fremder Materialien und Urheberrecht” ist zwar auf dem Stand 2000, mag aber durch die Gegenüberstellung von deutschem und US-Recht heute noch von Nutzen zu sein:
http://www.payer.de/wissarbeit/wissarb07.htm
Soweit die damaligen Links. Derzeit auf Platz 6 der meistgelesenen Beiträge von Archivalia steht die ursprünglich 2003 online gestellte Zusammenstellung “Urheberrecht im WWW”:
http://archiv.twoday.net/stories/36386
Welche Seiten würde ich heute empfehlen?
Wer sich fundiert wissenschaftlich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen möchte, kommt um die Lektüre gedruckter Werke nicht herum. Als kostenpflichtige Informationsquelle wäre der in vielen wissenschaftlichen Bibliotheken konsultierbare “Große Beck” mit Urheberrechtskommentaren und Fachzeitschriften (z.B. GRUR) im Volltext eine vorzügliche Wahl. Doch nur “happy few” haben die Möglichkeit, dieses umfangreiche Kompendium des Urheberrechts-Wissens zu nutzen. “Open Access” [a], die Forderung nach freiem Zugang zu wissenschaftlichem Fachwissen (siehe auch Kunstchronik 2007 Heft 11 [b]), ist in der Rechtswissenschaft noch nicht sehr verbreitet. Eine Ausnahme stellt das regelmäßig aktualisierte, hochgelobte Skript des Münsteraner Professors Thomas Hoeren zum Interrecht dar, das ungeachtet seines Umfangs (derzeit über 550 Seiten) kostenlos zum Download bereitsteht [c].
Als Hilfe zum Auffinden wissenschaftlicher Texte zum Urheberrecht im Internet und bibliographischer Angaben kann die “Virtuelle Fachbibliothek Recht” empfohlen werden [d] .
Defizite des Urheberrechts in Sachen Wissenschaft werden nicht nur vom “Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” [e] thematisiert. Ich selbst habe in meinem Buch “Urheberrechtsfibel” (2009) in Form eines allgemeinverständlich konzipierten Kommentars zu allen Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes die Mängel in diesem Bereich dargestellt [f].
Vor allem die Verbraucherrechte stehen im Focus des Portals http://Irights.info [g], das aber bei der Besprechung aktueller Entwicklungen immer wieder ganz generell das Unbehagen am bestehenden Urheberrecht artikuliert. Nicht nur für Kunsthistoriker relevant ist das vom Deutschen Journalistenverband getragene Portal “Pro Panoramafreiheit”, das sich für die freie Abbildung von Architektur und Werken am öffentlichen Straßenraum einsetzt [h].
Fundierte einführende Informationen zum Urheberrecht bieten aber auch zahlreiche Artikel in der oft zu Unrecht geschmähten freien Enzyklopädie “Wikipedia”. Neben dem Überblicksartikel “Bildrechte” ist beispielsweise der von der Wikipedia mit der Auszeichnung “lesenswert” versehene Artikel “Panoramafreiheit” [i] in der Tat hilfreich, um sich in die Rechtslage einzuarbeiten.
Der Wissenschaftler kommt heute nicht mehr darum herum, sich mit dem Urheberrecht zu befassen. Dem verbreitete Gefühl der Unsicherheit lässt sich am besten mit Wissen begegnen. Wie ich schon 2002 schrieb: Das Thema ist viel zu wichtig, um es den Juristen zu überlassen.
[a] http://www.open-access.net
[b] Nachweis der Online-Fassungen: ?p=26537
[c] http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien
[e] http://www.urheberrechtsbuendnis.de
[f] Volltext: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-63164
[h] http://www.pro-panoramafreiheit.de
[i] http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
(E)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Juni 2011). Urheberrechtsinformationen im WWW. Archivalia. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bo8f
Übersicht zu wichtigen Archivalia-Beiträgen zum Urheberrecht ?p=10839
Gekürzt gedruckt Klaus Graf: Urheberrechtsinformationen im WWW. In: Kunstchronik 64 (2011), S. 384