http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=14644
Aufgrund des Referats der Sachlage in der Presse erscheint mir die Sanktion des dauernden Nutzungsverbots übertrieben. Leider wird nicht gesagt, welcher Schaden entstanden ist, aber die Restaurierungskosten von 50 Euro sprechen eher für einen geringfügigen Schaden. Dass dieser nicht gemeldet wurde, ist natürlich nicht korrekt, aber nach deutschem Recht wäre ein daran anschließendes dauerhaftes Nutzungsverbot nach meiner Einschätzung eindeutig rechtswidrig.
Zur österreichischen Volksanwaltschaft:
http://www.volksanw.gv.at/die-volksanwaltschaft/aufgaben/zustaendigkeit
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juni 2011). Nutzungsverbot im Österreichischen Staatsarchiv nach Archivalienbeschädigung. Archivalia. Abgerufen am 19. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bo7m