Es wurde thematisiert in der Freiburger Dissertation von Robin Christian Steden: Das Monopol der GEMA. Zur Frage der kollektiven Wahrnehmung von Musikverwertungsrechten im 21. Jahrhundert (UFITA-Schriftenreihe 212), Baden-Baden 2003. Zitat S. 198:
“Die stichprobenartige Überprüfung des GEMA-Tarifwerks ergab: Der GEMA-Tarif VK weist eine unangemessene Tarifstaffelung auf. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots konnte den GEMA-Tarifen S-TV und S-V-FS nachgewiesen werden. Ferner hat die GEMA die Grenzen einer zulässigen Tarifentwicklung in den Geschäftsjahren 1994 und 1995 überschritten. Aus Sicht der Musikverbraucher ist die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit des GEMA-Tarifwerks, z.B. bei den GEMA-Tarifen VK(G) und E, zu bemängeln. Die gegenwärtige Praxis des DPMA, die GEMA-Tarife lediglich auf eine “offensichtliche” Unangemessenheit hin zu kontrollieren, ist eine unzulässige Delegation von Aufgaben der Staatsaufsicht zulasten der Musikverbraucher”.
Siehe auch
http://www.delicious.com/Klausgraf/gema
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Klaus Graf (6. Juni 2011). Das Monopol der musikalischen Verwertungsgesellschaft GEMA. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bo7h