Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (Börsenverein) berichtet, fordern Wissenschaftsverlage, die bis 2012 geltende Regelung des § 52 a UrhG nicht zu verlängern. Der Bundestag hatte der Verlängerung des zwischen Hochschulen und Verlagen umstrittenen »Intranet-Paragraphen« Ende 2008 zugestimmt.
http://www.urheberrecht.org/news/4299