Wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (Börsenverein) berichtet, fordern Wissenschaftsverlage, die bis 2012 geltende Regelung des § 52 a UrhG nicht zu verlängern. Der Bundestag hatte der Verlängerung des zwischen Hochschulen und Verlagen umstrittenen »Intranet-Paragraphen« Ende 2008 zugestimmt.
http://www.urheberrecht.org/news/4299
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Klaus Graf (9. Juni 2011). Börsenverein will Archive schwächen. Archivalia. Abgerufen am 14. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bo6m