Der BGH hat in zwei Entscheidungen das (befristet bestehende) Recht auf Berichterstattung über Tagesereignisse herangezogen, um Presseveröffentlichungen zu ermöglichen.
Volker Beck unterliegt im Rechtsstreit gegen »Spiegel Online«. In dem jahrelangen Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Manuskripts über die strafrechtliche Bewertung von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern aus den 80er Jahren hat der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck nun vor dem BGH eine Niederlage erlitten.
http://www.urheberrecht.org/news/6319/
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020045.html?nn=10690868
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. April 2020). Berichterstattung über Tagesereignisse ermöglicht Wiedergabe eines Manuskripts und verhindert Zensurheberrecht. Archivalia. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cbo4
Ein politisches Lehrstück über öffentliches Tricksen und Täuschen im Leben eines grünen Berufspolitikers – hier gebührend ausführlich und in ganzer Länge:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020044.html?nn=10690868