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Wird durch Wiederholung nicht existenter: die angebliche Autorin Hildegard von Hürnheim des “Zimmernschen Secretum secretorum” (1282)

Am 5.12.1999 schrieb ich dazu in der Mailingliste Mediaevistik:

“1282 uebersetzte im Auftrag eines Bruder Rudolfs gen. von Huernheim [von Kaisheim] eine Nonne des Zisterzienserinnenklosters Zimmern im Ries das pseudo-aristotelische Werk “Secreta secretorum”, hrsg. von R. Möller (=DTM 56) nach Cgm 288 aus Seligenthal (1445/65), vgl. G. Keil im ²VL4 (1983) 1-4. Dazu jetzt ausfuehrlich: Robert Luft [recte: Luff], Wissensvermittlung im europaeischen Mittelalter. ‘Imago mundi’-Werke und ihre Prologe (TTG 47), Tübingen 1999, 314-351. Die Lektuere dieser Arbeit offenbart einmal mehr, wie wenig Germanisten von der (Landes-)Geschichte wissen. Denn die dort gegebenen Belege zeigen deutlich, dass die auf Kresten 1907 zurueckgehende Zuschreibung an Hildegart von Huernheim (als Faktum behandelt von Keil) absolut ungesichert ist. Dem Prolog wird entnommen, sie sei noch jung, aber bereits laengere Zeit im Kloster und das wird dann mit einer Urkunde von 1262 zusammengebracht, derzufolge Rudolf von Huernheim fuer eine seiner Toechter 300 Pfund Heller schenkte. 1299 erscheint Hiltegard von Huernheim als Zeugin. Wieso soll ausgerechnet diese Nonne in Betracht kommen? Es gab doch viele andere, von denen wir nichts wissen. Und wieso muss sie adelig gewesen sein, um als Uebersetzerin taetig werden zu koennen? Landesgeschichtliche Literatur, vor allem die fuer die fruehen Zimmerner Urkunden massgeblichen, bereits 1959 (!) erschienenen Regesten: Die Urkunden der Fürstl. Oettingischen Archive in Wallerstein und Oettingen: 1197 – 1350 / bearb. von Richard Dertsch, Augsburg 1959, wird nicht zur Kenntnis genommen. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass man sauber recherchiert, auch wenn das eine Nachbardisziplin betrifft?”

Über den Cgm 288, Leithandschrift der Edition: https://handschriftencensus.de/6017. Vorrede im Digitalisat: MDZ. Vorrede in der Freiburger Handschrift: UB Freiburg.

Wiedergabe der Vorrede schon bei Toischer 1884 (Internet Archive).

Die in der Vorrede explizit als erste Äbtissin genannte Elisabeth wurde am Ende des 14. Jahrhunderts als heiligmäßig verehrt, siehe die Urkunde bei Steichele 1872, S. 675f. (MDZ). Sie ist bis 1286 belegt (Julia Bruch: Die Zisterze Kaisheim und ihre Tochterklöster, 2013, S. 267).

Dertsch online: UB Augsburg.

Auszüge aus Luff: GBS.

Nach meinem Statement von 1999 zweifelte Nigel Palmer (in: Zisterziensisches Schreiben im Mittelalter, 2005, S. 260, Auszug GBS) die traditionelle Zuschreibung an. Auch Regula Forster: Das Geheimnis der Geheimnisse, 2006, S. 167f. (zitiert nach Zluwa 2012, S. 23, PDF) lehnt sie ab. Tanja Mattern: Literatur der Zisterzienserinnen (2011), S. 385 (Auszug GBS) schließt sich Palmer an.

Es ist völlig unverständlich, wie Eduard Gebele in der NDB 1972 schreiben konnte: “Alle Angaben zur Person in der Vorrede deuten auf H., die 1262 in das Kloster eingetreten war und 1299 letztmals erwähnt wird, als Übersetzerin.” Die Argumentation in der Dissertation von Georg Kriesten 1907, S. 44-49 (Internet Archive), auf den die Zuschreibung zurückgeht, ist methodisch nicht haltbar. Wäre nicht anzunehmen, dass die Nonne von Zimmern, die mit Hinweis auf das zisterziensische Schweigegebot ihren Namen verschweigt, die Verwandtschaft zu dem Auftraggeber, dem Kaisheimer Mönch Rudolf von Hürnheim, explizit bezeichnet? Dass die Tochter Rudolfs von Hürnheim von 1262 (Dertsch, Nr. 36) identisch mit der Hildegard von Hürnheim 1299 (Nr. 175) war ist nicht völlig sicher; es kann 1282 noch weitere Hürnheimerinnen im Konvent gegeben haben. Um 1304 trat eine Margaretha von Hürnheim ein (Nr. 199; die Liste der bekannten Konventualinnen bei Bruch, S. 273). Zur Familie von Hürnheim: https://archivalia.hypotheses.org/130577.

Was die geistliche Literatur angeht, so steht die Übersetzung aus dem Kloster Zimmern nicht allein, denn etwa aus der gleichen Zeit (aus den Jahren ca. 1250/70) gibt es einen lateinischen Sendbrief des Dominikaners Wichmann von Arnstein, den dieser an die Gräfin Udel(hild) von Oettingen und deren Töchter im Kloster Zimmern gerichtet hatte (maßgeblich dazu jetzt Palmer, S. 255-258; vgl. auch Balázs J. Nemes: Von der Schrift zum Buch – vom Ich zum Autor, 2010, S. 237, Auszug GBS mit Zitat nach Clm 19138, Bl. 43a, die Stellenangabe nach Grupp 1918/19, S. 10, Commons). Man hat erwogen, das sei der Konvent von Zimmern als die geistlichen Töchter (Schiewer zitiert bei Palmer, S. 257 Anm. 60), aber nichts zwingt zu dieser Annahme. Hauskloster der Oettinger war nicht Zimmern, sondern Kirchheim am Ries. Unsinnig ist Palmers Hinweis auf die von Grupp in einer seinen Oettingischen Regesten beigegebenen Stammtafel (Internet Archive) genannten Töchter des Grafen Ludwig von Oettingen, der mit Adelheid/Udelhild in zweiter Ehe verheiratet war, Ursula, Sabine und Sophie, denn alle drei waren verheiratet. Notiert sei aus Dertsch Nr. 75, dass 1277 in Zimmern eine Konventualin Udelhilt lebte – möglicherweise eine der Töchter Udelhilds?

Es spricht für die geordneten Verhältnisse des Konvents von Zimmern, dass die Klosterfrauen im fernen Niederösterreich das Kloster 1263 eine Gründung in Altmelon (später St. Bernhard bei Horn) besiedeln konnten, wie man aus der Historia fundationis monasterii monialium S. Bernhardi (vgl. Geschichtsquellen) erfährt: “Zimmern ist ein chloster gnant zu Swaben” (ed. Zeibig 1853, S. 133, GBS). Noch 1334 lebten in Zimmern 80 Nonnen und 15 Konversen (Dertsch Nr. 389). Auf die Beziehungen des Heinrich von Nördlingen zu Nonnen im Kloster Zimmern hat Grupp 1918/19 hingewiesen (S. 13; vgl. Urban Federer: Mystische Erfahrung im literarischen Dialog, 2011, S. 297).

Im 15. Jahrhundert wehrte sich das adelig geprägte Kloster vehement gegen eine Reform. Sogar die Äbtissin wurde um 1472 exkommuniziert (Paulus Weißenberger 1974, Internet Archive). In der Reformationszeit liefen die Nonnen rasch zum neuen Glauben über (die Klostergeschichte ist unzureichend erforscht; immer noch wichtig ist Steichele; über das 14. Jahrhundert reicht Bruch nicht hinaus; zu den inneren Verhältnissen nichts bei Kudorfer 1974, MDZ; ziemlich unerheblich ist Detlef Strahl: Klosterzimmern. Aus der Geschichte eines Zisterzienserinnenklosters. In: Rieser Kulturtage, Dokumentation VII/1988, 1989, S. 179-192 [20.1.2024 online]).

Eine einzige Handschrift kann dem Kloster zugewiesen werden: Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek, 8° Cod. Aug. 18 mit Geiler-Predigten (Handschriftencensus; Von der Augsburger Bibelhandschrift zu Bertolt Brecht, 1991, S. 103), 1490 wohl in Augsburg geschrieben und versehen mit einem Besitzvermerk von Zimmern. Dass in einer oberschwäbischen Handschrift aus Inzigkofen (Berlin, SB, mgf 79, ManuMed) Urkundenmakulatur begegnet, die sich auf Zimmern bezieht, hat keine Aussagekraft für die Bibliothek von Zimmern, sondern besagt nur, dass dem Buchbinder neben anderen Urkunden aus Oberschwaben auch eine Urkunde der Zimmerner Äbtissin zur Verfügung stand. Kein Vergleich mit dem riesigen Handschriftenbestand des benachbarten Zisterzienserinnenklosters Kirchheim (nicht völlig befriedigend bearbeitet von Arnold Schromm 1998), das sich der Ordensreform anschloss!

Nachträge

20.1.2024 Posthum erschien: Nigel Palmer: Deutschsprachige Autorinnen vor 1300. In: Zwischen Klausur und Welt. Autonomie und Interaktion spätmittelalterlicher geistlicher Frauengemeinschaften (= Vorträge und Forschungen 91, 2022), S. 247-284, hier S. 268-272.

#forschung #histmonast


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Klaus Graf (30. September 2021). Wird durch Wiederholung nicht existenter: die angebliche Autorin Hildegard von Hürnheim des “Zimmernschen Secretum secretorum” (1282). Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cbn6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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