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Suchdienst Arolsen: Willkürliche Neudefinition des Begriffs “Bestand”

In den vergangenen Wochen kam hier mehrfach die Behinderung der Forschung zu Zwangsarbeit und Holocaust durch den Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes in Arolsen (ITS) zur Sprache. Diese wurde damit begründet, die zur Auswertung benötigten Listen seien “Bestände” und dürften nach der Benutzer- bzw. Gebührenordnung als solche nicht für Benutzer abgelichtet werden. (http://archiv.twoday.net/stories/16556128 Dubioses Vorgehen des ITS Arolsen).

Dabei wurde beispielsweise im Februar 2011 eine Liste von holländischen Zwangsarbeitern (Ordner 135, Seite 89 bis 101) als “Bestand” definiert, im April schrieb der Suchdienst, dies sei “selbstverständlich” kein “Bestand”.

Um nachzuvollziehen, was der ITS nun tatsächlich meint, bat ich um eine Definition des Begriffs “Bestand”. Der ITS erklärte auch Journalisten auf Nachfrage, er werde “diese archivarischen Grundbegriffe noch einmal transparent für alle Forscher definieren”.

Mit Schreiben vom 9. Juni 2011 erläuterte Suchdienst-Direktor Blondel die “beim ITS übliche Definition eines ‘Bestandes'”, die ich hiermit der interessierten Fachwelt mitteile:

Dieser Begriff entspricht im ITS traditionell einem Akzessionsbestand in der Bedeutung der Zugangseinheit, d.h. er richtet sich auf die einzelnen nach dem Erwerb der Dokumente bei der Inventarisierung gelisteten Einheiten. Die Inventarisierung ist die Eintragung in ein Eingangsverzeichnis. Die mit ihr verbundene Beschreibung ist der Eintrag im Inventarbuch, also dem Eingangsverzeichnis. Diese Einträge werden für den Nutzer in unserer Recherchesoftware unter der Rubrik ‘Archivbeschreibungen’ bereitgestellt.

Es zeigt sich somit, dass der Bestandsbegriff in der bisherigen Geschichte des ITS nicht als Terminus aus dem Archivwesen verwendet wurde.

Die weitere Differenzierung des so bezeichneten ‘Bestands’ (identisch: Sammlung) in eine oder mehrere ‘Aktenbestände’ entspricht der Abgrenzung der einzelnen Schriftguteinheiten bei der oben dargelegten Inventarisierung. Diese Abgrenzung wird im Inventareintrag verdeutlicht und führt nicht zu jeweils eigenen Inventardatensätzen für die so definierten Schriftguteinheiten.

Der in der Gebührenordnung verwendete Begriff des Aktenbestands meint somit die innerhalb der einzelnen Inventareinträge als selbständig erkennbare Schriftguteinheit.

Wie Sie sehen, beziehen sich diese Begrifflichkeiten auf ein
vorarchivarisches Bearbeitungsstadium der Unterlagen. Im Zuge der fortschreitenden archivischen Erschließung wird auch eine Überarbeitung derTerminologie nochmals zur Sprache kommen. Da aber bis auf Weiteres beim größten Teil der Unterlagen primär noch über das jetzige Tektonikmodell recherchiert werden muss, bleibt die Terminologie im erläuterten Sinne bis auf Weiteres anwendbar.

Nun zweifle ich daran, dass es “transparent für alle Forscher” ist, ich verstehe es jedenfalls noch nicht ganz. Klar wird jedenfalls, dass die in der Benutzerordnung des ITS gebrauchten Begriffe des Webspaces nicht wert sind, den sie einnehmen.

Der ITS möchte zwar – wie er mehrfach schreibt – ein bedeutendes Archiv werden, gibt aber andererseits zu, dass Archivterminologie bei ihm nicht gilt. Vielmehr können beim ITS nach Belieben “als selbständig erkennbare Schriftguteinheiten” [ist das schon ein einzelnes Dokument?] als Bestand interpretiert und der auswertung durch Forscher vorenthalten werden.

Bernhard Bremberger


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
rhwinter (15. Juni 2011). Suchdienst Arolsen: Willkürliche Neudefinition des Begriffs “Bestand” Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bo53


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