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Können Archive ab 4. Mai oder schon früher öffnen?

https://www.augias.net/2020/04/15/9021/

“Während das Bundesarchiv vorbehaltlich abweichender Regelungen in den einzelnen Bundesländern Benutzungen in seinen Lesesälen in Bayreuth, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Reinickendorf, Freiburg, Koblenz und Ludwigsburg bereits ab Mittwoch, den 22. April 2020, nach Vorliegen einer bestätigten schriftlichen Voranmeldung wieder ermöglicht, haben die Landesarchive ihre seit Mitte März geltenden Zugangsbeschränkungen (die teilweise auf den 19. April terminiert sind) noch nicht aktualisiert.”

Nachtrag:

Gemäß https://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/coronavirus/wiedereroeffnungen.html gilt in NRW nach wie vor:

Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen sowie Archive haben den Zugang
zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

Stattdessen hat man einfach (in den meisten Fällen) alles dicht gemacht …

19.4.2020 https://www.augias.net/2020/04/18/9023/


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. April 2020). Können Archive ab 4. Mai oder schon früher öffnen? Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cbl4


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Können Archive ab 4. Mai oder schon früher öffnen?“

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