Anscheinend ja.
Ende Januar beschlagnahmte das LKA Bayern Forschungsmaterialien eines Hochschullehrers. Wir kritisieren bereits seit geraumer Zeit, dass Forschungsdaten keinen besonderen rechtlichen Schutz genießen.
Wir zitieren aus einer Mail, deren Appell wir uns uneingeschränkt anschließen:
— Forschungsnetzwerk Sicherheit&Polizei (@sichpol) April 6, 2020
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. April 2020). Sind Forschungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schutzlos preisgegeben? Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cbjl
Welcher “besondere” rechtliche Schutz soll denn da eingeführt werden? Mir fehlt etwas die Phantasie, wie dieser aussehen soll und womit er begründet werden soll. Analog Arztgeheimnis oder Beichtgeheimnis wohl nicht. Die Beschlagnahmung geht ja ohnehin nur auf richterliche Anweisung und man kann sich gerichtlich dagegen wehren, wie genau soll da noch mehr eingeführt werden?
Einfach mal die Fresse halten, danke.
Wir leben in einem Rechtsstaat, sollten Sie es noch nicht bemerkt haben. Oder wollen Sie im 21. Jhd. so etwas wie eine akademische Gerichtsbarkeit wieder einführen?