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Sind Forschungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schutzlos preisgegeben?

Anscheinend ja.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. April 2020). Sind Forschungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schutzlos preisgegeben? Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cbjl


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Sind Forschungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schutzlos preisgegeben?“

  1. Welcher “besondere” rechtliche Schutz soll denn da eingeführt werden? Mir fehlt etwas die Phantasie, wie dieser aussehen soll und womit er begründet werden soll. Analog Arztgeheimnis oder Beichtgeheimnis wohl nicht. Die Beschlagnahmung geht ja ohnehin nur auf richterliche Anweisung und man kann sich gerichtlich dagegen wehren, wie genau soll da noch mehr eingeführt werden?

  2. Wir leben in einem Rechtsstaat, sollten Sie es noch nicht bemerkt haben. Oder wollen Sie im 21. Jhd. so etwas wie eine akademische Gerichtsbarkeit wieder einführen?

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