“vielen Dank für Ihre Hinweise. Wir haben in Abstimmung mit der Autorin des Beitrags nun einige Ergänzungen vorgenommen” teilt die Bayerische Staatsbibliothek mir mit. Dass man bei substantiellen Hinweisen den Hinweisgeber oder die Quelle nennen muss, gilt nicht nur für den Universitätsbereich oder den Handschriftencensus.
Es geht um:
Sonja Kerth, Bernhard von Uissigheim: Vom Würzburger Städtekrieg, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45645 (17.06.2011)
Meine Hinweise wurden veröffentlicht:
http://archiv.twoday.net/stories/19456421
In den Kommentaren Hinweise auf auch jetzt nicht berücksichtigte Arbeiten von Klaus Arnold, wo bereits der Druck von 1527 genannt ist.
Die Existenz des Drucks und der Link wurde vermerkt, weitere Links wurden gesetzt (ärgerlicherweise aber nicht die zu den beiden JfL-Aufsätzen Schuberts, von der BSB digitalisiert, und weitere von mir genannte Links). Es fehlen aber die Arbeiten von Klaus Arnold.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Juni 2011). Schäbig und ein Verstoß gegen die Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens: Historisches Lexikon Bayerns beklaut Archivalia. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bo43