https://www.lb-oldenburg.de/vereinfachteszulassungsverfahren.pdf
Dass ich das mit Blick auf https://archivalia.hypotheses.org/121750 sowohl widerlich als auch rechtswidrig finde, wird man verstehen. Man hat mir doch juristisch bewiesen, dass man zwingend ins Haus kommen muss, um einen Benutzerausweis zu bekommen. Jetzt geht es also doch, aber entgegen der Benutzungsordnung nicht für mich.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. März 2020). Landesbibliothek Oldenburg lässt nur Bürger*innen von Niedersachsen und Bremen online zu. Archivalia. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cbgf
Sie haben da sicherlich etwas mißverstanden. Natürlich können Sie sich auch als “Auswärtiger” im vereinfachten Verfahren anmelden. Wenn ich es richtig sehe, gibt es keine Validierung bei Einreichung des Antrages.
Ohne Validierung gibt es weltweit eine Menge Angebote. Es ist die Frage, hält man sich an die Vorgaben … Aber in Oldenburg werde ich unter meinem Realnamen ganz bestimmt nicht zugelassen 😉