“Der Bundesregierung ist nur die Beschwerde einer einzelnen Person bekannt, die über Behinderungen in der Forschung beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen Klage geführt hat. Diese Beschwerde richte sich ausschließlich gegen die Begrenzung bei der Anfertigung von Kopien aus den Beständen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6023) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5826) mit. Die vom Internationalen Ausschuss des Internationalen Suchdienstes verabschiedete Benutzerordnung verbiete die Ablichtung ganzer Inventarisierungseinheiten der Archivbestände. Die Linke hatte von wiederholten Beschwerden wegen der Behinderung in der Forschung zu Holocaust, Zwangsarbeit und der Ermordung Kranker berichtet.”
Quelle: Bundestag, Meldung v. 20.6.11
s. hierzu auf Archivalia: ?s=suchdienst+Arolsen
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (20. Juni 2011). Kaum Beschwerden über Arbeitsbedingungen beim Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes in Bad Arolsen. Archivalia. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bo2t
Archivalia lebt Pluralismus Herr Wolf muss nicht befürchten, dass ich die von ihm vergebene Rubrik ändere. Für mich ist ein rechtsloses Ding wie das sog. ITS-“Archiv” ein Privatarchiv. Gleichwohl muss nach dem Motto “Audiatur et altera pars” auf unsere frühere Berichterstattung zu dem Casus hingewiesen werden:
?cat=67
War wohl der Zeit ein wenig voraus …..
Irgendwie müssen ja die Wölfe domestiziert worden sein. 🙂