Wegen #COVID19de hat der Verbund für Fernleihen den #medizinischen #Bibliotheken den Online (!) Service abgestellt. Online! #Ärzte bekommen keine wissenschaftlichen Artikel mehr online (!) geliefert. Kann das jemand erklären? #coronavirus #Krankenhaus
— Holger Schulze (@HolgerAtSocial) March 19, 2020
Das Urheberrecht gilt selbstverständlich weiter und die Vorgaben der Onleihe sind in jedem Fall zu beachten. Und die SLUB Dresden und die anderen Bibliotheken haben jetzt natürlich anderes zu tun (was?), als unbürokratisch Online-Zugänge einzuräumen.
Die Direktorin der LB Oldenburg schreibt mir: “Sehr geehrter Herr Graf,
wie Ihnen Frau […] als Benutzungsleiterin der Landesbibliothek Oldenburg bereits mitgeteilt hat, ist die Landesbibliothek leider bis voraussichtlich 19.4.20 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der Remote Access auf die lizensierten E-Books der von Ihnen genannten Verlage ist auf die zugelassenen Nutzerinnen und Nutzer der Landesbibliothek beschränkt.
Die Zulassung zur Benutzung ist in § 4 der Benutzungsordnung für die Landesbibliotheken Niedersachsens geregelt: https://www.lb-oldenburg.de/benutzung/benutzungsordnung.htm#vier
In Satz 2 heißt es u.a.: „Die Benutzung ist erst nach Anmeldung zulässig. Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen. Dabei ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.“
In Satz 4 ergänzend: „Die Zulassung zur Benutzung erfolgt durch Aushändigung des Benutzerausweises, der Eigentum der Bibliothek bleibt und nicht übertragbar ist.“
Eine Ausnahme von der persönlichen Anmeldung oder eine (auch zeitlich beschränkte) reine Online-Zulassung sind in der Benutzungsordnung nicht vorgesehen.
Daher kann die Landesbibliothek Oldenburg während der Schließungszeit leider keine neuen Nutzerinnen und Nutzer zulassen.
Ich bedauere, Ihrem Wunsch daher nicht entsprechen zu können.”
Ich hatte mich am 13. März zur Nutzung online angemeldet und das per Mail erläutert, worauf erst am 17.3. eine Antwort kam. Ich wäre schon längst nach Oldenburg gefahren, wäre meine Frau nicht sehr schwer krank. Sie hat nicht mehr lange zu leben. Da überlegt man sich längere Reisen wegen eines Bibliotheksausweises.
Abgesehen davon, dass die Landesbibliothek Oldenburg, die persönlich alle Benutzer mit deutschem Wohnsitz akzeptiert, die juristische Bedeutung des Worts “grundsätzlich” nicht kapiert (= es gibt Ausnahmen), obwohl ich sie darauf hingewiesen hatte, bedeutet das, dass auch Behinderte, die sich nicht zur Bibliothek schleppen können, keine Zulassung bekommen. Ich finde das Verhalten der LB Oldenburg in der derzeitigen Lage absolut empörend und werde dagegen agitieren.
Bildung und Wissenschaft sind zur Stabilisierung der Gesellschaft angesichts der Ausgangsbeschränkungen wichtiger denn je.
Die Bibliotheken müssten in der jetzigen Lage erheblich mehr tun:
* Jeder und jede sollte jetzt die Chance auf einen KOSTENLOSEN befristeten Zugang zu E-Angeboten von öffentlichen Bibliotheken haben. Die Bibliotheken müssen jetzt umgehend durch Absprachen dafür sorgen, dass auch die Nutzer bedient werden, deren Bibliothek keinen oder keinen kostenlosen Zugang anbietet.
Zur Onleihe: https://archivalia.hypotheses.org/121667
* Wissenschaftliche Bibliotheken sollten eine befristete kostenlose Online-Registrierung anbieten und ihre Datenbanken für die Registrierten unabhängig von der Uni-Zugehörigkeit ermöglichen.
Wie die Online-Zugänge der “reinen” Landesbibliotheken (vor allem Berlin, Hannover, Karlsruhe, München, Oldenburg und Stuttgart) und einzelne Angebote von Universitätsbibliotheken (Dresden, Erlangen, Hamburg) zeigen, gibt es keine allgemeine Verweigerung der Verleger. Zudem würden viele auf Anfrage Entgegenkommen zeigen, wie die bei
https://netbib.hypotheses.org/78636010
aufgelisteten pro-bono-Angebote zeigen (“Vendor love”).
Siehe allgemein zum Remote Access: https://archivalia.hypotheses.org/103941
* Bibliotheken sollten den Ausfall der Fernleihe im Rahmen ihrer Kapazitäten durch kostenlose elektronische Lieferdienste (E-Ressourcen und Scans) für ALLE kompensieren.
* Öffentliche Bibliotheken sollten ihre Träger bitten, für ihren Sprengel Sharemagazines zu erwerben.
Zum Kreis Heinsberg: https://archivalia.hypotheses.org/121639
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. März 2020). Corona-Krise: Versagen der Bibliotheken. Archivalia. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cbe3