Berliner Senat äußert sich zu den Plagiaten der Bundesfamilienministerin Giffey und erkennt vorsätzliches Handeln

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/plagiatsfall-franziska-giffey-schrieb-vorsaetzlich-ab-16682375.html#void (Paywall)

“Nach Auffassung des zuständigen Gremiums liegt zum Teil eine vorsätzliche Täuschung vor, eine „Überhandnahme“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde jedoch nicht bejaht”, heißt es in der Antwort auf Teil V der AfD-Anfrage (PDF).

FAZ-Autor Zenthöfer sagt auch, dass es einen schweren Plagiatsfall an der HU Berlin von 2017 gab, den VroniPlag aufgedeckt hat. “Es ist die größte Plagiatsarbeit, die, abgesehen von der Charité, jemals an einer Berliner Hochschule mit einem Doktortitel belohnt wurde”, zitiert ihn Vroniplag zum Fall lds.



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Klaus Graf (2020, 19. März). Berliner Senat äußert sich zu den Plagiaten der Bundesfamilienministerin Giffey und erkennt vorsätzliches Handeln. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2024, von https://doi.org/10.58079/cbdk

Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Berliner Senat äußert sich zu den Plagiaten der Bundesfamilienministerin Giffey und erkennt vorsätzliches Handeln“

  1. Götterdämmerung der Juristenpäpste (Graditz, Rieble, Dannemann und Co.) in der Sache “Plagiatsfeststellung”

    Halsstarrig und bockig wollen die jakobinischen Plagiatsjäger (Vroniplag u.a.m.) und deren rechtswissenschaftliche Flankenschützer einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass mit dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 21. Juni 201 ein “Paradigmenwechsel” (“geltungserhaltende Reduktion”) stattgefunden hat. Man kann dieses Urteil ablehnen, aber es ist jetzt eben die Basis einer sich neu herausbildenden herrschenden Lehre. Mit Zitaten aus früheren Urteilen der Verwaltungsgerichte der unteren und mittleren Ebene und aus nun überholten Rechtsauffassungen bekannter Rechtsgelehrter machen sich die Berliner AfD-Strategen selbst nur noch lächerlich und merken es nicht einmal. Es gibt eben jenseits juristischer Korinthenkackerei der jetzt ad acta gelegten hL übergeordnete gute Gründe dafür, dass dieses Urteil und der damit eingeleitete Paradigmenwechsel längst überfällig waren. Erstaunlich ist eigentlich nur, mit welchem Eiferertum sich gewisse gesellschaftliche Kreise an der durchsichtigen, scheinheiligen und heuchlerischen Stimmungsmache der Berliner AfD-Saubermänner gegen das verhasste, rot-rot-grün versiffte politisch-parlamentarische System beteiligen. In Berlin sind das wohl die Vorboten eines besonders schmutzigen Wahlkampfes, der hier schon seine Schatten voraus wirft. In der Sache selbst sind die in dien Fragen der AfD zitierten Rechtsauffassungen durchweg Schnee von gestern. Es ist gleichwohl höchst aufschlußreich, in welcher zweifelhaften politischen Gesellschaft sich die jetzt vom BVerwG überfahren und um ihr Lebenswerk betrogen fühlenden Rechtsgelehrten (Dannemann, Graditz, Rieble u.a.m.) wiederfinden. Aber damit nicht genug. Schlechte Verlierer sind sie auch noch.

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