Kommentiert Gerd Appenzeller:
“Wer dienstliche Daten, Mailkorrespondenzen und Chats auf einem Diensthandy löscht, handelt nicht anders als jemand, der aus einem verschriftlichten Aktenvorgang Seiten entfernt. Das ist ein straf-und dienstrechtlich relevanter Vorgang, der eigentlich zur Entlassung des Ministers und jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen müsste, die an diesem Betrug beteiligt waren.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. März 2020). Wer Daten des Diensthandys löscht, sollte entlassen werden. Archivalia. Abgerufen am 19. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cbbt