Ich habe die drei Archive, die noch nicht offiziell das Fotografieren erlauben, angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Inhaltlich geantwortet hat jetzt Bremen:
“wir befinden uns zur Zeit in der Prüfung des Verfahrens und orientieren uns an der Praxis in anderen Archiven.
Trotz allgemeinem Verbot des Fotografierens im Lesesaal sind unsere Vorgaben jedoch weitaus weniger restriktiv und mit rechtlichen Auflagen verbunden als in den meisten anderen Archiven. Ausnahmen werden in vielen Fällen gemacht, ganz ohne 100-Jahres-Regelung oder anderen Einschränkungen und dem Ausfüllen von Formularen, sprich so wenig Bürokratie wie möglich. Wir haben seit 2011 einen Selbstbedienungsscanner im Lesesaal stehen, seit 2018 ein anderes Modell, das sich noch größerer Beliebtheit bei den Benutzern erfreut. Wenn in Ausnahmefällen wegen der Menge oder aus arbeitsorganisatorischen Gründen und speziellen Wünschen vom Benutzer / von der Benutzerin die Handynutzung von Vorteil ist, waren wir in der Vergangenheit und sind wir nach wie vor stets kulant.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. März 2020). Staatsarchiv Bremen sagt zum Fotografieren: Wir sind kulant. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cbbo