https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20126/18
Es ist eigentlich ganz einfach. Was mit öffentlichen Geldern finanziert wird, muss der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen (Taxpayer-Argument von Open Access).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. März 2020). Kostenlose amtliche Wetterdaten für die Allgemeinheit? BGH sagt Njet. Archivalia. Abgerufen am 24. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/cbb9