Mit anwaltlichem Schriftsatz verweigert Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe die Zustimmung zur Einsichtnahme in das Urteil, sogar in eine anonymisierte Fassung. Gemäss diesem Urteil wird das Landesamt verpflichtet, seine Berechtigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz festzustellen.
Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Land Mecklenburg Vorpommern nicht.
Das Land MV teilte vor ab dem Gericht schriftlich mit, dass es keine Hinweise auf NS Verstrickungen gegeben hatte, die Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe als unwürdig im Sinne von Paragraf 1 Abs. 4 EALG erscheinen liessen.
Öffentliche Gelder und verbilligte Vorkaufsrechte werden nun dem Rechtsnachfolger eines NS Belasteten zugesprochen.
Archive blieben verschlossen. Testamente werden unter Verschluss gehalten.
Die tragende Begründung im Urteil: es sei davon auszugehen, dass zwischen 1936 und 1945 alles seine Richtigkeit hatte.
Warum möchte Alexander verhindern, dass jemand ein stattgebendes Urteil liest ? Die zweite Kammer hat mir das Urteil nicht übersandt.
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(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
vomhofe (29. Juni 2011). Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe wehrt sich gegen Einsichtnahme in das Urteil des VG Greifswald 2 A 1175/07. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bo09
Eindeutig rechtswidrig Siehe auch
?p=13390
Nun habe ich das vollständige Urteil in nicht anonymisierter Form auf legalem Weg bekommen.
Die Kammer die mir das Urteil zugeschickt hat erteilt keinen Hinweis auf die Untersagung einer Publikation.
Soll der komplette Text veröffentlicht werden, damit Interessierte den im “Dritten Reich” ausgefochtenen Kampf zwischen dem BGB und den Sonderrrechten des Adels nachvollziehen kann ? Der Nationalsozialismus favorisierte “Oberhäupter mit Führercharakter”, entgegen das BGB. Deshalb hat der “Hochadel” den Nationalsozialismus unterstützt.
Für ein feedback zur Frage, ob das komplette Urteil online gestellt werden soll, genügt ein kurzes Ja oder nein entweder hier oder an:
vomhofe@icam.es
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(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
Ja! Was ist das nur für ne Frage in DIESEM Forum …
Urteil wird hier komplett abgedruckt ?p=10782
Sapienti sat Ich habe Ihnen jahrelang die Möglichkeit geboten, hier Beiträge zu schreiben und Sie haben noch nicht einmal den Anstand, das urteil online bereitzustellen!
Ich denke, ich habe mit meinen über 200 Beiträgen sehr viel “gegeben”. Wenn ich nun mein neues Buch mit einem Urteil von 25 Seiten Länge anreichern möchte, dann ist das nicht unanständig. Unanständig ist es, immer ALLES umsonst haben zu wollen, ohne zu begreifen, dass meine “Aufarbeitung” Arbeit ist. Das VG Greifswald schrieb das Urteil des OLG Celle in weiten Passagen ab. Jenes Urteil, das Akteneinsicht versagte war über 50 Seiten lang. Das jüngste Urteil des VG Greifswald setzt sich mit meiner, auch vom Landesamt vertretenen Rechtsauffassung auseinander.
Bitte nicht “persönlich” werden. Sollen sich die Adelshistoriker in die Bibliothek begeben und mein Buch einsehen, wenn sie es nicht kaufen wollen.
Ich wiederhole, mein “Geben” war das erste Buch. Ich war mehr als grosszügig.
Wie es nun weiter geht mit meiner Informationspolitik entscheide ich. Das ist mein Recht. Mit Anstand hat dies nicht das Geringste zu tun.
Schäbig Natürlich hat es etwas mit Anstand zu tun. Ihre Beiträge waren hier gern gesehen und im Rahmen des allen zustehenden Beteiligungsrechts können Sie auch hier weiter schreiben. Aber ich verbitte mir Kritik an dem, was ich von Ihrer Entscheidung halte.
Das Urteil wird in Spanien in einem in Madrid veröffentlichten Buch abgedruckt. Der Verlag ist spanisch. Ich möchte nicht in Deutschland vom sogenannten Fuersten vor deutschen Gerichten verklagt werden. Das ist mit ein Grund, nicht der einzige. Wenn Sie etwas laenger darueber nachdenken, ist diese Vorsicht auch im Interesse von archivalia. Sie werden vom Verlag ein kostenloses Exemplar erhalten. Sie können es gerne rezensieren.
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Nicht noetig Ihr Ton ist daneben.