Gericht stärkt Rezensenten

“Die FAZ berichtet in einer längeren Meldung auf ihrer Seite “Forschung und Lehre“ über ein “bisher noch unveröffentlichtes Urteil“ des Landgerichts Frankfurt in einer offenbar recht bizarren Angelegenheit. Dieses Urteil habe “die Stellung von Rezensenten wissenschaftlicher Arbeiten gestärkt. Zuletzt hatte es einige Fälle gegeben, in denen Autoren mit anwaltlicher Hilfe gegen Besprechungen ihrer Bücher vorgegangen waren (…) Dabei wurde in einem Fall auch die Forderung nach Schadensersatz laut, da eine Autorin sowohl eine Rezension als auch die Berichterstattung darüber für den Misserfolg ihrer eigenen akademischen Karriere verantwortlich machte.“ Die FAZ hatte darüber vor drei Jahren berichtet. Das Landgericht Frankfurt sagt nun: “Die Autorin ist mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit in die Öffentlichkeit getreten und muss sich mit dieser auch wissenschaftlicher Kritik stellen. Eine solche stellt die Rezension ihrer Arbeit dar.“” Lesen wir im Altpapier, was uns eine eigene Zusammenfassung des kurzen Artikels vom 4.3.2020 Nr. 54, S. N 4 erspart.

Zenthöfer hatte berichtet.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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