Schleswig-Holstein stellt via Juris Gerichtsentscheidungen zur Verfügung, u.a. die von RA Seidlitz in G+ verlinkte Entscheidung zum wettbewerbswidrigen Führen eines ausländischen Doktorgrads:
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217482011&psml=bsshoprod.psml&max=true
Und was lesen wir auf der Startseite (natürlich ist das albern und rechtswidrig)?
Zulässig ist auch die Verlinkung auf die Seite, nicht aber die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank.
Siehe dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Venire_contra_factum_proprium
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Juli 2011). Wieder Gerichts-Copyfraud. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bnxv
Zulässige Verlinkungen Direkte Links zu Urteilen auf meiner Webseite dürfen nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig ein weiterer Link zu meinem Blog unter http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/ erfolgt, ein zusätzlicher Link zu der Startseite meine Webseite unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de gesetzt wird und schiesslich ein Link zu dem von mir entworfenen Disclaimer unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de/disclaimer/disclaimer.html angebracht wird. Je nach Tagesform behalte ich mir die kurzfrstige Änderung der Allgemeinen Linkbedingungen unter Vorbehalt der Abmahnung bei Nichtbefolgung vor.