ist die Rechtslage die gleiche wie bei ihren Werken der bildenden Kunst: Urheber können nur Menschen sein, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
http://wirres.net/article/articleview/5820/1/6
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Juli 2011). Wenn Affen fotografieren. Archivalia. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bnxk