Das Urheberrecht als Vorwand. Selbst wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ufo-Gutachten, das eine IFG-freundliche Auslegung des UrhG forderte, im Text schon veröffentlicht wäre, würde das gerade nichts nützen: “leider ist der Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund technischer Wartungsarbeiten derzeit nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis”
http://archiv.twoday.net/stories/1022452670
Zur hahnebüchenen Entscheidung des OLG Köln: