Das Urheberrecht als Vorwand. Selbst wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ufo-Gutachten, das eine IFG-freundliche Auslegung des UrhG forderte, im Text schon veröffentlicht wäre, würde das gerade nichts nützen: “leider ist der Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund technischer Wartungsarbeiten derzeit nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis”
http://archiv.twoday.net/stories/1022452670
Zur hahnebüchenen Entscheidung des OLG Köln:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. August 2015). Nächster Streit um Geheim-Dokumente: Bundesregierung zwingt Funke, Afghanistan-Papiere zu löschen. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bflf