Till Kreutzer:
http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/de7909105.htm
Ich habe einen Kommentar zu
http://archiv.twoday.net/stories/16543250
versprochen. (Massen)Digitalisierung durch Institutionen wie der Deutschen Fotothek lassen keine neuen Rechte entstehen, das kann auch bei den Juristen als Communis opinio gelten, die der von den Wikimedia-Projekten und mir geteilten Reproduktionsfotografie-These skeptisch gegenüberstehen. Wenn der Betreiber von http://Kreidefossilien.de so dumm war, sich angesichts einer ihm außerordentlich günstigen Rechtslage der Abmahnung zu fügen, ist er selber schuld. Ich denke, es wäre nicht ausgeschlossen gewesen, dass Wikimedia Deutschland e.V. ihm juristisch zu Hilfe gekommen wäre, zumal wenn er die beanstandeten Bilder auch auf Wikimedia Commons hochgeladen hätte.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. Juli 2011). "Die Digitalisierung ist … keine schutzfähige Leistung nach urheberrechtlichen Gesichtspunkten" Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bntl