Die Urlaubszeit sollte effektiv genutzt werden, um an der eigenen Unterschrift zu arbeiten: „Meine Unterschrift muss nicht lesbar, aber vollständig sein.“ Diesen Satz bitte 100 x in Schönschrift schreiben – und bei der Unterzeichnung von Kündigungen immer daran denken!
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Juli 2011). Wenn die unleserliche Unterschrift zum juristischen Problem wird. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bntg