“1814 bezog Joseph Ruetz „aus der Stadt Cassen drei francs täglich“, etwa 90 Kreuzer. Deren sechzig verdiente „der Wagner Dankelmann“ als „Dollmetscher der rußischen Sprache“, „für jede Publication [Bekanntmachung] 48“ bekam „der Stadt Tambour Baumkauf“ und ein schlichter „Raths Diener“ mußte mit „Tagsgehalt 30 Xer“ zufrieden sein – dem Gegenwert von zehn Pfund „Kornbrot“ oder für drei Pfund „schlechtes Kuhfleisch“. Noch zur Franzosenzeit, am 23. September 1813, war Ruetz vom ,Maire‘ (Bürgermeister) Carl Joseph Burret zum städtischen Archivar ernannt worden. Diese Bestallung endete wohl mit der Fremdherrschaft, denn im November 1814 muß der Stadtrat „den Herrn Ruess“ eigens „mit der Ordnung der Registratur und mit der Verfertigung eines Inventarium“ beauftragen.
Im nächsten Frühjahr bemerkt man, „daß in den Grund Rollen die grösten Irrthümer vorwalten und sich darin Leuthe befinden, welche gar nicht existiren“ – Grund genug, die „Bürgerbücher“ durch den Fachmann aus dem hessischen „Ameneburg“ neu aufstellen zu lassen und ihm „von jedem Item [Eintrag] zwei Kreuzer zu bewilligen, welche von dem Eigenthümer zu bezahlen sind“. Am 4. September 1817 endlich schlägt für den „Registrator“ die Stunde der Festanstellung, mit 600 Francs Jahresgehalt. Davon soll Ruetz allerdings „die Schreibmaterialien stellen und wenigstens im Anfange einen Gehülfen haben um die alte sehr verworrene Registratur zu reguliren“.
Und wirklich, der 61-jährige hat die Arbeit nicht bewältigen können, sondern „wenig gethan“, weshalb ihm für 1818 und 1820 jeweils „nur 300 frcs ausgezahlt“ wurden. Mit diesem Betrag, nämlich 78 Talern 22 Groschen, durfte er dann auch in den Ruhestand gehen, womit Oberbürgermeister Franz Xaver Buß „die Grundsätze der Humanität hinreichend beurkundet“ sah.
Zum 28. Februar 1832 meldet das Ratsprotokoll: „Nachdem der pensionirte Archivar Ruetz ohne Hinterlassung von Vermögen gestorben ist und mehrere Konditoren noch Forderungen an ihn zu haben behaupten, trägt der Stadtrath dahin an statt der ihm als Sterb Quartal gebührenden vierteljährigen Pension die runde Summe von 25 r [Reichstalern] zu bewilligen und diese unter die Konditoren nach Abzug der Leichen- und Krankheitskosten zu vertheilen.“ Laut Totenschein war Ruetz Witwer; Angehörige werden nicht erwähnt.”
Quelle: Martin Senner, in: Allgemeine Zeitung 8.7.2011
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wolfthomas (20. Juli 2011). "Der Archivar, der Torten liebte" in Bad Kreuznach. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bnt5