Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 30.06.2015 – Az.: 2 BvR 433/15
Leitsatz: Beruft sich ein Blog-Betreiber, gegen den wegen der Veröffentlichung von Teilen strafrechtlicher Ermittlungsakten (§ 353 d Nr. 3 StGB) ermittelt wird, auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, muss das Gericht dieses Vorbringen berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so handelt es sich um die Verletzung rechtlichen Gehörs.