Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 30.06.2015 – Az.: 2 BvR 433/15
Leitsatz: Beruft sich ein Blog-Betreiber, gegen den wegen der Veröffentlichung von Teilen strafrechtlicher Ermittlungsakten (§ 353 d Nr. 3 StGB) ermittelt wird, auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, muss das Gericht dieses Vorbringen berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so handelt es sich um die Verletzung rechtlichen Gehörs.
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Klaus Graf (6. August 2015). Meinungsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bfl8