Meinungsfreiheit

Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 30.06.2015 – Az.: 2 BvR 433/15

Leitsatz: Beruft sich ein Blog-Betreiber, gegen den wegen der Veröffentlichung von Teilen strafrechtlicher Ermittlungsakten (§ 353 d Nr. 3 StGB) ermittelt wird, auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, muss das Gericht dieses Vorbringen berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so handelt es sich um die Verletzung rechtlichen Gehörs.

http://www.online-und-recht.de/urteile/Blog-Betreiber-veroeffentlicht-Teile-strafrechtlicher-Ermittlungsakten–Bundesverfassungsgericht-20150630


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search